Das Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Kurzcheck
- Eingestellt wird zu zwei Terminen im Jahr
- Nur ca. sechs Prozent erreichen im 2. Staatsexamen ein Prädikat
- Referendare können sich auf Widerruf verbeamten lassen
- Ein Verbesserungsveruch ist möglich (Kosten ca. 600 Euro)
Einstellungstermine
Einstellungstermine sind an allen vier Gerichten der 1. Juni und 1. Dezember
Neueinstellungen pro Jahr
ca. 115
Wartezeit
keine
Ablauf
1. | Zivilstation | 5 | Monate | |
2. | Verwaltung | 3 | Monate | |
3. | Strafrechtsstation | 4 | Monate | |
4. | Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. | Schriftliche Prüfungen | 8 | Klausuren | |
6. | Wahlstation | 3 | Monate | |
7. | Mündliche Prüfung |
Benotung
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus folgenden Leistungen:
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
8 Klausuren | 70% |
mündliche Prüfung (Aktenvortrag) | 5% |
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) | 25% |
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Gehalt / Vergütung
1.345 € (nicht verbeamtet)
1.552,50 € (verbeamtet)
Urlaub
26 Tage
Gerichte
Für die Referendarsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Landgerichte Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund zuständig.
Zweite juristische Staatsprüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst 8 Klausuren (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht).
Die Klausuren werden jährlich an zwei Terminen geschrieben, im Februar und im August.
Bewerbung
Infos zur Bewerbung findest du auf der Webseite der Justiz Mecklenburg-Vorpommern.
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Stand: November 2022, Foto: Oberlandesgericht Rostock (pixs:sell / Adobe Stock)