OLG Rostock
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Das Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Kurzcheck

  • Eingestellt wird zu zwei Terminen im Jahr
  • Nur ca. sechs Prozent erreichen im 2. Staatsexamen ein Prädikat
  • Referendare können sich auf Widerruf verbeamten lassen
  • Ein Verbesserungsveruch ist möglich (Kosten ca. 600 Euro)

Einstellungstermine

Einstellung­stermine sind an allen vier Gerichten der 1. Juni und 1. Dezember

Neueinstellungen pro Jahr

ca. 115

Wartezeit

keine

Ablauf

 1.Zivilstation 5 Monate  
 2.Verwaltung3   Monate
 3.Strafrechtsstation4 Monate
 4.Anwaltsstation9 Monate
 5.Schriftliche Prüfungen   8     Klausuren  
 6. Wahlstation3 Monate
 7.Mündliche Prüfung   

Benotung

Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus folgenden Leistungen:

Art der Leistung Anteil Gesamtnote
8 Klausuren70%
mündliche Prüfung (Aktenvortrag)5%
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)25%

Du hast allgemeine Fragen zum Ref?

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Gehalt / Vergütung

1.345 € (nicht verbeamtet)

1.552,50 € (verbeamtet)

Urlaub

26 Tage

Gerichte

Für die Referendars­ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Land­gerichte Schwerin, Rostock, Neu­brandenburg und Stralsund zuständig.

Zweite juristische Staatsprüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst 8 Klausuren (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht).

Die Klausuren werden jährlich an zwei Terminen geschrieben, im Februar und im August.

Bewerbung

Infos zur Bewerbung findest du auf der Webseite der Justiz Mecklenburg-Vorpommern.

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Stand: November 2022, Foto: Oberlandesgericht Rostock (pixs:sell / Adobe Stock)