Kunst in der Kanzlei

Marketing - keine Kunst?

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Nein, das Aktbild sollte es wohl eher nicht sein. Aber vielleicht die impressionistische Landschaftsmalerei? Oder doch lieber etwas Abstraktes? Viele Anwälte schmücken ihre Kanzleiräume mit Gemälden oder sonstigen Kunstwerken. Dabei gilt es, ein paar simple Regeln zu beachten.

Der Weg ins Besprechungszimmer führt an leuchtenden Blumen und Landschaften in kräftigen Farben vorbei: Im Stuttgarter Büro der Anwaltskanzlei Heussen will man auf Kunst nicht mehr verzichten. "Eine Frage der Ästhetik" ist das für Rechtsanwalt Jan-Friedemann Schubert, Partner der Kanzlei. Derzeit schmücken meist großformatige Acrylarbeiten einer Künstlerin die Wände; davor stellte eine andere Malerin aus. Es begann damit, dass beim Einzug die Farbe fehlte, die langen Flure wirkten leer. Schubert sprach damals eine befreundete Künstlerin an und setzte damit das Thema in Gang. Die Reaktionen der Mandantschaft beschreibt er als positiv, ausdrücklich würden sie aber nur selten geäußert. "Es ist wie bei so vielem: Sie merken es erst, wenn es fehlt", meint Rechtsanwalt Schubert. Das Engagement der Kanzlei in Sachen Kunst bezeichnet er als durchaus egoistisch. Der starke Wettbewerb unter den Anwälten verlange, dass man auf sich aufmerksam mache, um Mandanten zu binden. Die Kunst sei eine gute Gelegenheit, immer wieder auf die Zielgruppe zuzugehen: So lädt die Kanzlei regelmäßig zur Vernissage ein.

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"Es soll ansprechen – oder zumindest nicht abschrecken"

Kunst in Kanzleiräumen lohnt sich, betont auch Donat Bailer, Inhaber von Donat Bailer – Zeitgenössische Kunst, München. Er hat sich auf Kunstberatung von Unternehmen spezialisiert. Ausgewählte Exponate dienten einer professionellen Außenwirkung und böten ein Gesprächsthema, besonders bei regelmäßigem Wechsel. "Um so mehr, wenn die Kunst spannend ist", sagt er. Davon hätten nicht nur die Mandanten etwas, sondern auch die Mitarbeiter. So sieht es auch Rechtsanwalt Schubert, der den Einsatz von Kunst nicht auf das Marketing reduzieren möchte. Für ihn gehört sie zur essentiellen Ausstattung. Es gehe darum, dass man sich dort wohlfühle, wo man viel Zeit verbringt. Aber nicht jede Art von Kunst ist für Geschäftsräume geeignet. "Man muss aufpassen, dass man im Korridor bleibt", so Schubert. Für zu extreme bzw. provokante Kunst sei seine Kanzlei nicht der richtige Ort: "Es soll ansprechen, oder zumindest nicht abschrecken." Ein wichtiger Aspekt sind auch die Preise der Exponate, die sich im bezahlbaren Rahmen bewegen sollten: "Es wäre kontraproduktiv, extrem teure oder abgehobene Sachen auszustellen." Dabei hat er auch die eigene Mandantschaft im Auge, die vorwiegend aus dem Mittelstand kommt. "Niemand soll denken: Hier passe ich nicht hinein."

Passende Kunstwerke können gemietet werden

Das ist auch der Rat, den Experte Donat Bailer seinen Kunden gibt: "Nicht provozieren", solle die Kunst in Geschäftsräumen, aber etwas frech dürfe sie seiner Ansicht nach schon sein. Keine Erotik, keine Gewaltszenen, so die Empfehlung. Was die Beschaffung geeigneter Werke betrifft, bestehen mehrere Möglichkeiten: Der langfristige Aufbau einer eigenen Sammlung ist nach Bailers Ansicht schon aus Kostengründen nur selten sinnvoll. Ein anderer Weg besteht darin, Kunst anzumieten. Die Preise sind überschaubar: Bei Bailers Unternehmen liegen sie zwischen 25 und 50 Euro pro Gemälde und Monat. Eine Beratung beginnt bei ihm immer mit einem Besuch in den Büroräumen des Kunden. Dort bespricht man die gewünschte Außenwirkung und die Ziele des Unternehmens, die über die Kunst kommuniziert werden könnten. Dann stellt Bailer verschiedene Künstler vor, unter denen eine Auswahl getroffen wird. Die leeren Räume werden fotografiert; im nächsten Schritt folgt die Präsentation der Originale vor Ort, um die Wirkung zu testen, oder eine Visualisierung.

Die Kanzlei als Dauerausstellung?

Wer es damit nicht bewenden lassen will, kann die eigene Kanzlei zudem zum Veranstaltungsort einer Vernissage machen. In Bailers Erfahrung verlaufen derartige Anstrengungen aber oft ernüchternd: Die Resonanz sei überschaubar und stünde häufig in keinem Verhältnis zum betriebenen Aufwand. Bei der Kanzlei Heussen ist man mit den Vernissagen, die dort seit Jahren stattfinden, jedoch durchaus zufrieden. Die Künstler kommen aus dem Bekanntenkreis oder durch Weiterempfehlungen. Zur Vernissage werden Mandanten eingeladen, insgesamt gibt es ein Budget von ca. 2.000 Euro. "Es ist eine Symbiose, für die Künstler und für uns", meint Rechtsanwalt Schubert, wobei der Verkauf sehr überschaubar sei. Das Aufhängen übernimmt er persönlich; neben den Bildern hängen Preisschilder und ein Porträt des Künstlers / der Künstlerin. Die Ausstellungen dauern bis zu einem dreiviertel Jahr. Er denkt jetzt schon über künftige Projekte nach, die auch Abwechslung bieten müssten: "Schon als Kontrapunkt, sonst nimmt das Interesse ab." Das Wichtigste in Kürze:
  • Was Kunst bewirken kann: Professionelle Außenwirkung, Anknüpfung für Kommunikation, Anlässe für regelmäßige Marketingkontakte, Bindung
  • Worauf man achten sollte: Keine Darstellung von Gewalt oder Erotik, nichts Provokantes. Zielgruppe beachten.
  • Trends: expressive Kunst, starke Farbigkeit, eher abstrakt und großformatig; auch abstrakte Fotografien mit einem Hauch Gegenständlichkeit

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