Der Bundesrat hat entschieden: Neuer Verfassungsrichter wird Peter Frank – und nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, Winfried Bausback. Letzterer war kurzfristig nicht mehr Favorit der CSU – möglicherweise wegen seines Dissertationsthemas.
Nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse steht die Ampel-Regierung nun vor weiteren Problemen. Der Haushalt für 2024 kann unter den aktuellen Unsicherheiten jedenfalls nicht in der kommenden Woche beschlossen werden.
Der Hinweis auf dem Zeugnis dreier Legastheniker, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wird, ist verfassungswidrig – aber nur in ihrem speziellen Fall. Grundsätzlich könne so ein Vermerk nämlich sogar geboten sein, so das BVerfG.
Möglicherweise wird Bayerns Ex-Justizminister Winfried Bausback doch nicht Verfassungsrichter. In der CSU kamen Zweifel an Bausbacks Position zum Wahlrecht auf. Als Alternative ist nun Generalbundesanwalt Peter Frank im Gespräch.
Die Haushaltslage spitzt sich weiter zu: Nach den 60 fehlenden "Klima-Milliarden" reißt nun auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Lücke in den Bundeshaushalt. Immerhin: Die Energiepreisbremse 2023 sei nicht betroffen, so das BMF.
Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Zum 80. Geburtstag ehrte ihn sein ehemaliges Gericht mit einer innovativen Veranstaltung. Christian Rath war dabei.
Der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback soll Richter des Bundesverfassungsgerichts werden. Darauf haben sich CDU und CSU geeinigt. Die Wahl soll in einer Woche stattfinden. Christian Rath stellt den Kandidaten vor.
Kein angenehmer Tag für die Bundesregierung angesichts einer so klaren juristischen Niederlage. Doch mit den neuen Maßstäben für Ausnahmen von der Schuldenbremse kann die Ampel-Koalition wohl gut leben, meint Christian Rath.
Das BVerfG hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 im Bund für nichtig erklärt. Die Reaktionen auf die Entscheidung aus Karlsruhe fallen gemischt aus. Die Gretchenfrage: Wie geht es nun weiter? Experten machen erste Vorschläge.
Die verplanten Milliarden-Kreditermächtigungen der Ampel für Klima- und Transformationsprojekte brechen nach einem Urteil des BVerfG weg. Das Gericht hat die Regeln der Schuldenbremse mit einer Grundsatzentscheidung scharf geschaltet.
Sind Milliardenbuchungen in einem Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig? Diese Frage hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hier können Sie die Urteilsbegründung als Video anschauen.
Am Mittwoch verkündet das BVerfG sein Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 – nur einen Tag vor einer wichtigen Haushaltssitzung im Bundestag. Es geht um die Schuldenbremse und um bis zu 60 Milliarden Euro. Christian Rath gibt einen Überblick.
Privatjet-Flüge, Yacht-Reisen, Angel-Trips: Die haben konservative Milliärdäre Richtern des Supreme Courts spendiert. Jetzt gibt sich das Gericht einen Ethikkodex. Louis Strelow über die Diskussion in den USA und die Lage in Deutschland.
Der Bundestag hat das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz beschlossen. Es zeichnet sich ab, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung die Kriterien für staatliche Förderung nicht erfüllen wird. Partei und Stiftung sind empört.
Ein vermurkstes Gesetz der GroKo wird von der Ampel korrigiert: Danach konnten sich Lehrer oder Eltern eines Verbrechens strafbar machen, nur weil sie über vorgefundene kinderpornografische Inhalte informieren wollten.