Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
Christiana Osterspey ist Anwältin für Versicherungsrecht bei BLD Köln. Wie sie dazu kam und warum das Berufsfeld trotz seines vermeintlich verstaubten Rufs so spannend ist, erzählt sie bei "Irgendwas mit Recht".
Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Möchten Versicherer für bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen nicht zahlen, können sie Ausschlussgründe festlegen. Wird der Versicherte aus zu vagen Formulierungen aber nicht schlau, ist die Klausel unwirksam, so der BGH.
Das BMJ schlägt vor, die Versicherungsunternehmen dazu zu verpflichten, allen Hauseigentümern ein Angebot zur Absicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung zu unterbreiten. Den Ländern geht das nicht weit genug.
Der Versicherungskonzern Nürnberger stellt sich neu auf und reicht in diesem Rahmen das Geschäft mit Pensionsfonds an das Bankhaus Metzler weiter. Teams von CMS und Hogan Lovells beraten zum Deal.
Seit Jahren wird über eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung diskutiert. Nicht nur Thüringens Regierungschef Ramelow sieht Klärungsbedarf bei der Länderrunde mit dem Kanzler im Juni.
Während Hauseigentümer in Teilen Deutschlands massive Schäden durch Überschwemmungen erleiden, sperrt sich der FDP-Bundesjustizminister gegen einen verpflichtenden Versicherungsschutz. Spricht der Bundeskanzler nun ein Machtwort?