Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.
Sprechen die Fälle Winterkorn und Olearius für Zweiklassenjustiz? / Kritik am Strafurteil gegen FragdenStaat-Chef Arne Semsrott / Wann können sich Anwälte gegen schlechte Sternebewertungen wehren? Dies und mehr in Folge 17 der “Rechtslage”.
Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr arbeiten. Doch auf der Payroll des Freistaats Sachsen steht er noch. Das könnte sich jetzt ändern.
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Sollten Bereitschaftsdienste in der Justiz pauschal zusätzlich vergütet werden? In einigen wenigen Ländern ist das schon üblich, der Richterbund fordert dies nun auch für Baden-Württemberg.
Ein Lehrer starb nach einem Wespenstich an einer allergischen Reaktion. Weil er seine Medikamente vergessen hatte, wollte die Senatsverwaltung dessen Witwe weniger Hinterbliebenenversorgung zahlen. Sie zog nun vor Gericht – mit Erfolg.
Ein Polizist soll sich über Jahre mit dem Verkauf von Autos ein zweites Standbein aufgebaut und auch hinter dem Tresen gestanden haben, während er beim Dienstherrn krankgemeldet war. Nun hat ihn das VG Trier aus dem Dienst entlassen.