Künftig werden es trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen leichter haben, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Kritiker sehen die Jugend in Gefahr, dabei dürfen Minderjährige gar nicht allein entscheiden.
Belastungsstörung eines Rettungssanitäters, großflächige Verbrennungen, verlorene Finger: Es waren alles andere als erheiternde Fälle, über die das BSG im Jahr 2023 zu entscheiden hatte. Hier sind die wichtigsten in der Kurzfassung.
Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht – endlich. Das Gesetz ist begrüßenswert und längst überfällig. Denn es geht auf die Belange Betroffener ein, was man von Kritikern nicht sagen kann.
Ein Gesetz, auf das trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen seit Monaten warten, geht in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächstes ist mit vielen Diskussionen im Bundestag zu rechnen.
Die Läuferin Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen den Leichtathletik-Weltverband. Es geht um zu hohe Testosteronwerte und damit vermeintliche Vorteile. Jetzt gibt der EGMR ihr Recht.
Künftig soll es möglich sein, Geschlechtseintrag und Vorname durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Automatischen Zugang zu geschützten Räumen soll das aber nicht ermöglichen, wie aus dem Entwurf für das SBGG hervorgeht.
Ein trans Mann, der ein Kind gebärt, kann im Geburtenregister nicht als Vater registriert werden. Umgekehrt eine trans Frau, aus deren Samen ein Kind entstanden ist, nicht als Mutter. Diese BGH-Rechtsprechung bestätigte nun der EGMR.