Der österreichische Ferienort Ischgl wurde im Frühjahr zu einem Synonym eines unkontrollierten Coronavirus-Ausbruchs. An der Reaktion der Behörden hagelte es Kritik. Nun gibt es erste Schadensersatz-Klagen, auch von deutschen Touristen.
Weil ein Mann irrtümlich von der Polizei mit einem öffentlichen Fahndungsbild für eine Straftat in einer Bank gesucht wurde, verlangte er von seinem Geldinstitut 500.000 Euro. Verklagt hat er damit den Falschen, so das LG Osnabrück.
Fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen hat das LG Essen das Urteil gesprochen: Die Klagen von acht Hinterbliebenen gegen die Lufthansa wurden abgewiesen.
Der Fahrer eines Liegefahrrads hätte bei der Überholung zweier Pferde mehr als einen knappen halben Meter Abstand einhalten müssen, so das LG Frankenthal. Der Mann muss sich nun eine Teilschuld für den Unfall anrechnen lassen.
Einen Getränkekasten zu tragen, kann schon anstrengend sein. Stolpert man dabei auf dem Gehweg über Unebenheiten, kann man dafür aber nicht die Stadt verantwortlich machen, entschied das OLG Köln.
Wer ohne Auftrag für andere tätig wird, darf dabei kein unverhältnismäßig hohes Risiko eingehen. Dies hat das OLG Köln im Fall einer über 70-Jährigen entschieden, die eine Überschwemmung verhindern wollte und in den Bach fiel.
Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Zwei Deutsche kollidierten im italienischen Luftraum, der Kölner Drachenflieger verlangte danach Schmerzensgeld und Schadensersatz. Zu Unrecht, hat nun das OLG Köln entschieden: Der Mann aus der Domstadt habe gegen Luftrecht verstoßen.