Ein Rottweiter biss eine Frau ins Ohr, als diese sich zu ihm hinunter beugte. Doch das und selbst Streicheln oder Umarmen von Hunden stellt kein Mitverschulden dar, wenn das Tier zubeißt, entschied das LG Frankenthal.
Ein Messdiener fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für das durch sexuelle Gewalt erlittene Leid. Nun erklärte das LG Köln das Amtshaftungsrecht für eindeutig anwendbar und geht von der Begründetheit der Klage aus.
Mit seinem Hinterteil soll ein Pferd eine Radfahrerin vom Rad geschubst haben. Diese stürzte und zog sich einige Verletzungen zu. Daher muss die Halterin des Pferdes ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zahlen, so das LG Koblenz.
Wegen einer ungerechtfertigten Benachteiligung hat das VG einem Bewerber bei der Berliner Feuerwehr einen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Diese hatte die Bewerbung aufgrund eines positiven HIV-Status abgelehnt.
Obwohl sie noch minderjährig war, bekam ein Mädchen in Hessen in einer Bar eine Shisha – und handelte sich dabei eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ein. Dafür muss der Betreiber der Shishabar nun über 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Wegen eines positiven PCR-Testergebnisses musste eine vierköpfige Magdeburger Familie in Quarantäne. Ihrer Meinung nach war der Test aber falsch, sie forderten deshalb 3.700 Euro pro Person Schmerzensgeld.
Laut dem LG Frankfurt war die Lufthansa nicht dafür verantwortlich, dass ein psychisch kranker Co-Pilot einen Germanwings-Airbus in die französischen Alpen abstürzen ließ. Möglicherweise haftet aber der Staat.
Ein Mann bedient sich unter Drogeneinfluss am Kühlschrank seines Freundes. Die Flüssigkeit, von der er ein Glas in einem Zug austrinkt, ist aber keine Limo, sondern eine Ammoniaklösung. Dafür bekommt er Schmerzensgeld, so das LG Köln.