Durch die Berliner Wiederholungswahl haben sich die Mehrheitsverhältnisse auch in den Bezirken verändert. Nun soll ein Gesetz Neuwahlen ermöglichen und zugleich Bezüge sichern.
Auch in der Berufung sieht die SPD in der Nähe des Altkanzlers zu Russland keinen Verstoß gegen die Parteiordnung. Politisch dürfte der Fall aber weiter diskutiert werden.
Der "Dritte Weg" darf die Reichsflagge vorerst an seinem Parteibüro hissen. Dagegen besteht laut OVG NRW keine Pflicht zum Einschreiten der Stadt, diese müsse erstmal ihr Ermessen ausüben.
In einem Grundsatzurteil hat das BVerfG klargestellt, dass die Förderung politischer Stiftungen eine gesonderte gesetzliche Grundlage braucht. Das Haushaltsgesetz 2019 verletzt die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
Der CSU-Politiker Erwin Dotzel hat einen Parteikollegen in einer Whatsapp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnet. Wegen Beleidigung verurteilt wurde er nicht, Geld muss er trotzdem zahlen: Das zivilrechtliche Urteil ist nun rechtskräftig.
Die CDU hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen eingeleitet. Dieser argumentiert rechtlich dagegen, unter anderem bestünden die materiellen Voraussetzungen für einen Rauswurf nicht.
Die AfD feiert ihr zehnjähriges Jubiläum und darf hierfür einen städtischen Parkplatz vor der gemieteten Veranstaltungshalle nutzen. Eine Gegenversammlung hat dort entsprechend keinen Platz, so das VG Frankfurt am Main.
Das BVerfG entschied am Dienstag im Eilverfahren, dass die Berliner Wiederholungswahl vorerst wie geplant stattfinden kann. Die Entscheidung stößt auf Erleichterung, wirft gleichzeitig aber auch Fragen auf.