Nur selbst zu behaupten, dass man nunmehr Mann oder Frau sei, reicht für eine juristische Geschlechtsänderung nicht aus, sagt das OLG Hamm. Es braucht zwei Sachverständigengutachten.
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Der Fußballverein 1. FC Köln hat die Domain "www.fc.de" auf seinen Namen registrieren lassen. Ein Rechtsstreit mit dem bisherigen Inhaber wurde gütlich beigelegt.
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Das LG Köln hat den Grünen im Eilverfahren die Nutzung der Domain "alternativ-fuer.de" untersagt. Doch die Seite ist weiterhin erreichbar. Dahinter verbirgt sich offenbar die Problematik der Zustellung von Anwalt zu Anwalt.
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Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen, nur einen Lebenspartnerschaftsnamen. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Paar im Ausland eine Ehe schließen konnte, so der BGH.
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Der 1. FC Köln darf die Domain www.fc.de nutzen. Für das LG Köln steht fest, dass nur der Kölner Verein für die relevanten Verkehrskreise "der FC" ist. Das wüssten schließlich nicht nur sämtliche Medien, sondern auch die Kölner Richter selbst.
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Ein privates Unternehmen für Schulungen und Anti-Gewalt-Seminare darf die Domain "polizei-jugendschutz.de" nicht mehr verwenden. Der Begriff "Polizei" stehe für eine Behörde, die öffentliche Polizeigewalt ausübe. Und sei als Name geschützt.
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Ein im Ausland frei gewählter und mit Adelstiteln bestückter Nachname muss nicht zwangsläufig in Deutschland anerkannt werden, so der EuGH. Er darf aber auch nicht einfach so abgelehnt werden, erläutert Kathrin Bünger das Urteil.
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Mit der Partei Alfa wollte der AfD-Mitbegründer Bernd Lucke politisch neu durchstarten, nachdem er die AfD verlassen hatte. Das LG Augsburg erklärte den Kurznamen aber nun für unzulässig.
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