Das Werbeplakat für eine Tribute-Show mit einer Doppelgängerin hat den BGH vor eine Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Recht am eigenen Bild gestellt. Kann Tina Turner mit einer Frau verwechselt werden, die ein halbes Jahrhundert jünger ist?
Eine Werbung für ein Medizinprodukt gegen das Reizdarmsyndrom enthielt öffentliche Aussagen eines Arztes zur Behandlung dieser Krankheit – und zwar ohne dessen Zustimmung. Dass dies dennoch zulässig ist, entschied das OLG Köln.
Ein Mann aus Oer-Erkenschwick am Rand des Ruhrgebiets hat unter dem Namen "Manni Breuckmann" bei Facebook Einträge und Kommentare veröffentlicht. Damit ist jetzt Schluss.
Eine Pizzeria bei Frankfurt darf weiterhin "Ciao Mamma" heißen. Der Betreiber des ebenfalls dort ansässigen Lokals "Ciao" hatte auf Unterlassung geklagt. Das OLG Frankfurt sah keine Verwechslungsgefahr.
Oliver B. darf weiter nur Oliver B. heißen – in der Berichterstattung. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Ex-Wirecard-Manager als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag aussagte. Das hat das LG München I bestätigt.
Tina Turner hat einmal Recht bekommen, aber jetzt in zweiter Instanz doch verloren. In der Sache geht es im Kern darum, wie echt eine falsche Tina Turner aussehen darf. Der Fall geht vielleicht sogar vor den BGH.
"Malle" ist keine europäische Wortmarke mehr. Der Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause hat ein Verfahren vor dem Europäischen Markenamt verloren. Der Mann war gegen Veranstalter von "Malle"-Partys vorgegangen.
Willigt ein geschiedenes Elternteil nicht in die Namensänderung des gemeinsamen Kindes ein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Wann dies möglich ist, entschied das OLG Frankfurt nun abweichend vom BGH.