Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist grundsätzlich die sog. federführende Datenschutzbehörde zuständig. Heißt das, es dürfen nur die irischen Datenschützer gegen Facebook vorgehen? Nein, sagt der EuGH, es gibt Ausnahmen.
Mit einer Anordnung will der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, gegen die neuen Datenschutzbestimmungen von WhatsApp vorgehen. Es geht insbesondere auch um Facebook.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast will mit einer Klage erreichen, dass Facebook nicht nur konkrete rechtswidrige Beiträge löscht, sondern gezielt nach sinngleichen Posts sucht und sie ebenfalls aus dem Netz nimmt.
Nach seiner Rückkehr nach Russland steht der Kremlkritiker Nawalny in Moskau vor Gericht. Seine Anhänger protestieren vielerorts, doch Polizei und Anti-Terror-Einheiten gehen vehement gegen die Proteste vor, es gab bereits 230 Festnahmen.
Nur in Ausnahmefällen sei eine andere als die federführende Datenschutzbehörde befugt, Gerichtsverfahren wegen grenzüberschreitender DSGVO-Verstöße einzuleiten, findet der zuständige Generalanwalt des EuGH.
Kaufte Facebook WhatsApp und Instagram, weil sie die Dominanz des Online-Netzwerks gefährdeten? So argumentiert die US-Regierung in ihrer Klage, um die Übernahmen rückgängig zu machen. Der Auftakt für ein jahrelanges Verfahren.
Nachdem Facebook zwei Konten mit Fantasienamen gesperrt hat, gingen diese Nutzer dagegen vor. In erster Instanz war wenigstens einer von ihnen erfolgreich, doch das OLG München hat nun deutlich gemacht: Facebook durfte diese Konten sperren.
Wer unkommentiert Inhalte teilt, die auch auf Hate Speech schließen lassen, der ist selber schuld, wenn dann das Nutzerkonto gesperrt wird. Schmerzensgeld gibt es dafür schon gar nicht, so zumindest das LG Frankenthal.