Mehr als 80.000 unter Betreuung stehende Menschen in Deutschland warten auf ihr Wahlrecht. Jetzt verhandelt das BVerfG über einen Eilantrag der Opposition im Bundestag. Dürfen die Betroffenen schon an der Europawahl teilnehmen?
Die Sozialdemokraten sehen die Europawahl als eine "Schicksalswahl". Am Wochenende wurden die Weichen gestellt: Justizministerin Katarina Barley geht als Spitzenkandidatin aus Deutschland ins Rennen und wird wohl nach Brüssel wechseln.
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Erst wollte sie nicht, nun hat sie sich überreden lassen: Die nationale Spitzenkandidatur der SPD für die Europawahl könnte Katarina Barley übernehmen. Ihren Posten als deutsche Justizministerin müsste sie dann räumen.
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Bei Europaparlamentswahlen soll ab 2024 eine Sperrklausel für Kleinstparteien gelten. Nachdem das BVerfG eine solche 2014 noch untersagt hatte, würde das Vorhaben der Bundesregierung damit auf dem Umweg über Straßburg vollendet.
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Die EU-Staaten haben sich auf die Einführung einer neuen Sperrklausel geeinigt. Womöglich werden Kleinstparteien schon bei der nächsten Wahl zum Europaparlament keine Sitze mehr bekommen. Die Politik umgeht mit dem Beschluss ein Urteil des BVerfG.
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Wenn es nach der Bundesregierung geht, kommen Kleinstparteien bald nicht mehr ins EU-Parlament. Weil aber die europäischen Partner nicht so recht mitmachten, haben sie zumindest bei der kommenden Wahl wohl noch Chancen.
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Nach altem französischem Recht ist Schwerverbrechern bis zu ihrem Lebensende die Teilnahme an Wahlen versagt. Zwar gibt es in Frankreich inzwischen mildere Gesetze. Frühere Verurteilte können sich hierauf aber nicht berufen, entschied der EuGH.
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Die Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe hatte keinen Einfluss auf die Europawahl. Dafür lagen zu wenig Fälle vor, befand der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.
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