Zur Europawahl im Mai 2019 warb die NPD mancherorts mit Plakaten mit der Aufschrift "Migration tötet". Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist, beschäftigte nun das nächste Gericht.
In Spanien wurde er zu 13 Jahren Haft verurteilt, kurz vorher war Oriol Junqueras aber als Abgeordneter in das Europäische Parlament gewählt worden – und genießt deshalb Immunität, entschied nun der EuGH.
Ursula von der Leyen stellt sich als Kommissionspräsidentin zur Wahl, obwohl sie keine Spitzenkandidatin war. Ist das undemokratisch, gar ein Verrat am Wähler? Heiko Sauer hat eine klare Meinung dazu.
Der weiter mit Haftbefehl gesuchte Carles Puigdemont ist von den Spaniern ins EU-Parlament gewählt worden. Doch seinen Posten dort kann er vorläufig nicht antreten, da sein Heimatland ihn nicht auf die nationale Abgeordnetenliste setzte.
Wegen Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards sperrte Facebook den Account der Partei "Der III. Weg". Das BVerfG sieht schwierige und ungeklärte Rechtsfragen – und entschied, dass die Partei zunächst entsperrt werden muss.
Die umstrittenen Wahlplakate der NPD mit den Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" und "Widerstand – jetzt" sind nach Ansicht des OVG Sachsen volksverhetzend. Die Entfernung der Plakate müsse die Partei daher dulden.
Gerade jungen Wählern und Unentschlossenen soll er Orientierungshilfe bieten - doch kurz vor der Europawahl ist der Wahl-O-Mat nach einer Entscheidung des VG Köln abgeschaltet. Die Betreiber des Angebots wollen die Entscheidung nun kippen.
Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.