Nach einer oster- und urlaubsbedingten Pause schreitet der Candylove-Prozess langsam voran: Heute schauten sich die Beteiligten Bilder an, die der Öffentlichkeit vorenthalten wurden. Die Vernehmung des "Heroinhöhlen"-Vermieters steht an.
Sechs Monate nach Vorstellung des ersten Eckpunktepapiers präsentiert der Gesundheitsminister keinen Gesetzentwurf, sondern nur weitere Eckpunkte zur Cannabis-Freigabe. Lauterbachs Schneckentempo ist peinlich und verdient keinen Applaus.
Die Cannabis-Legalisierung soll kommen – allerdings in abgespeckterer Variante als ursprünglich angedacht: Maximal drei Pflanzen auf dem Fensterbrett, höchstens 25 Gramm für den Eigenbedarf und Vereine zum Anbau von Gras soll es geben.
Mehr als 500-mal hat ein Arzt Cannabis ohne vorherige Untersuchung seiner Patienten verordnet. Dafür muss er nun ins Gefängnis, wie der BGH bestätigte. Die Revision des Mediziners blieb erfolglos.
Eigentlich wollte Karl Lauterbach bis Ende März einen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung präsentieren. Daraus wird nichts. Auch weil die Fraktionen von der Bundesregierung zunächst über die Regierungspläne unterrichtet werden wollen.
Eintönig wird es im Candylove-Prozess nicht: Dafür sorgte nun die Vorführung der Netflix-Doku "Shiny_Flakes" im Gericht und ein langer Beweisantrag des Staatsanwalts, der neue Details zum angeklagten Anwalt bereit hielt.
Karl Lauterbach will seine Pläne von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig machen und dafür die ursprünglichen Eckpunkte abändern. Schrumpft die deutsche Cannabis-Legalisierung zum vorläufigen Modellprojekt wie in den Niederlanden?
Es wird konkreter: Das Gericht stellt sich eine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren für Schmidt vor, nun für gewerbsmäßiges Handeltreiben zusammen mit dem Angeklagten G. Zudem wurde bekannt, dass Verpackungsmüll einige Beweise enthielt.