Geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Ver­kauf von Mari­huana nur in aus­ge­wählten Städten?

von Hasso Suliak

16.03.2023

Karl Lauterbach will seine Pläne von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig machen und dafür die ursprünglichen Eckpunkte abändern. Schrumpft die deutsche Cannabis-Legalisierung zum vorläufigen Modellprojekt wie in den Niederlanden? 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag von "guten Rückmeldungen", die er von der EU-Kommission im Hinblick auf das Vorhaben der Ampel, Cannabis in Deutschland zu legalisieren, bekommen habe. Ob daran was dran ist? Überprüfen lässt sich das nicht. Genauso wenig, wie sich überprüfen lässt, ob die von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach seinem Besuch bei der EU-Kommission im November wahrgenommene Reaktion zutrifft. Holetscheks Eindruck war, dass die Kommission vor allem den Verkauf von Cannabis europarechtlich problematisch sieht. 

Dass Politiker aus den Mitgliedstaaten nach ihren Gesprächen in Brüssel öffentlich gerne von Reaktionen berichten, die ihre Positionen angeblich stützen, ist nicht unüblich. Schließlich besteht kein Risiko, dass ihnen jemand bei ihrer Wahrnehmung widerspricht. Die EU-Kommission – zumal die Arbeitsebene – darf sich offiziell zu solchen politischen Erklärungen nicht äußern. Widerspruch oder Zustimmung zu Lauterbachs froher Botschaft war daher aus Brüssel nicht zu erwarten. Auf Anfrage von LTO bei der Kommission, ob Lauterbachs "positive Rückmeldungen" der Wahrheit entsprechen, gab es daher als Reaktion nur Schulterzucken. Allerdings erneut die klare Ansage: "Die EU-Kommission hat bisher keine förmliche Notifizierung von Deutschland erhalten", wie eine Sprecherin am Donnerstag klarstellte. Man stehe bei dem Cannabis-Vorhaben in Kontakt mit den deutschen Behörden und werde erst nach der Notifizierung eine endgültige Stellungnahme abgeben können.

Um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Cannabis-Legalisierung voranzutreiben, hat Lauterbach am Dienstag nun einen Gesetzesvorschlag angekündigt, der europarechtskonform ist und zum anderen die Ziele der Bundesregierung erreicht. Dazu gehörten etwa weniger Drogenkriminalität und mehr Jugendschutz. Erwachsene sollten einfacheren Zugang zu sauberen Produkten bekommen.

Notifizierungsverfahren zwingend? 

Ob es hierfür nun tatsächlich eines förmlichen Notifizierungsverfahrens in Brüssel bedarf, wird nach LTO-Informationen innerhalb der Bundesregierung nicht einheitlich gesehen. Während Grüne- und FDP-geführte Ressorts sich ein Gesetzgebungsverfahren auch ohne Notifizierung vorstellen können, beharren das federführende Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das ebenfalls SPD-geführte Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wohl darauf. Lauterbach selbst hat sich darauf im Prinzip schon festgelegt. Bei der Vorstellung seiner Eckpunkte im Oktober sprach er von einem "Vorabprüfungsverfahren" in Brüssel, worüber man sich dort verwundert die Augen rieb, da es ein solches Verfahren zumindest formal nicht gibt. Ende November kündigte der Minister schließlich einen Gesetzentwurf bis Ende März 2023 an, den er dann der EU-Kommission zur Notifizierung vorlegen werde.

Würde Lauterbach an diesem Weg festhalten, wäre das im Prinzip nicht unüblich, könnte aber dauern. 

Geschaffen wurde die Pflicht, per Notifizierungsverfahren die Vereinbarkeit mit EU-Recht abzuklären, vor einigen Jahren auf Grundlage der EU-Richtlinie (EU) 2015/1535. Eine Notifizierungspflicht erstreckt sich unter anderem auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften für industriell hergestellte, landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse, bevor die Regeln in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll einen rechtzeitigen Meinungsaustausch zwischen dem notifizierenden Mitgliedstaat und der Kommission sowie anderen Mitgliedstaaten ermöglichen und trägt laut Kommission dazu bei, die Entstehung von Hemmnissen im Binnenmarkt zu verhindern oder zu begrenzen. 

Auch bei Gesetzesänderungen in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und psychoaktiven Substanzen kommt es immer wieder zu derartigen Notifizierungen, etwa bei sog. agrartechnischen Rechtsakten, die Hanf betreffen. 2018 befasste sich die Kommission beispielsweise mit einer Verordnung Italiens, in der es um den Höchstgehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) in Lebensmitteln ging.  

Modellprojekte wie in den Niederlanden?

Bleibt Lauterbach nunmehr bei seinem Plan, die Freigabe von Cannabis an Erwachsene staatlich zu organisieren, sehen darin einige Experten einen Verstoß gegen EU-Recht und wohl auch gegen UN-Abkommen. Um sich Ärger mit der EU zur ersparen, könnte die Bundesregierung daher von ihrem umfassenden Legalisierungsvorhaben abrücken. Entsprechende Spekulationen nährte nun Lauterbachs Erklärung vom Dienstag: "Das ursprüngliche Eckpunktepapier haben wir mittlerweile etwas verändert". 

"Etwas" verändert? Geht es vielleicht schwerpunktmäßig nur noch um die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten und weniger um den Staat als Verkäufer? In die Karten blicken lassen will sich Lauterbachs Haus nicht. "Das Thema wird zurzeit regierungsintern abgestimmt. Die Eckpunkte sind dafür die Grundlage", so BMG-Sprecher Hanno Kautz.  

Ein gewisses Abrücken vom umfassenden Legalisierungsansatz des Eckpunktepapiers, aber ein Vorziehen der Entkriminalisierung kann sich offenbar die SPD-Fraktion vorstellen: "Die SPD hat sich in ihrem Wahlprogramm für die Entkriminalisierung der Konsument*innen und für Modellprojekte ausgesprochen und wir sehen beides auch als Teil des Legalisierungsprozesses. Dabei kann vor allem die Entkriminalisierung aus unserer Sicht vorzeitig in Kraft treten“, sagt Rechtspolitikerin Carmen Wegge, MdB, gegenüber LTO.

Der explizite Hinweis Wegges auf "Modellprojekte" könnte möglicherweise ein Indiz sein, wohin auch ihr Parteifreund Lauterbach will: Kommt es vielleicht auch in Deutschland zunächst "nur" zu wissenschaftlichen Modellprojekten wie aktuell in den Niederlanden? Dort kontrolliert der Staat in ausgewählten Städten und Regionen die Produktion und den Handel mit Cannabis.  Der Strafrechtler Dr. Robin Hofmann könnte sich einen solchen Ansatz auch für Deutschland gut vorstellen, wie er seinerzeit im LTO-Interview erklärte: "Man nähert sich also langsam einer echten Legalisierung an und bricht sie nicht übers Knie, wie es Deutschland vorschwebt."  

FDP und Grüne drängen auf umfassendes Gesetz 

In der grünen Bundestagsfraktion erwartet man Lauterbachs Vorschlag jetzt jedenfalls "mit Spannung" und setzt auf eine "kontrollierte Freigabe in lizensierten Fachgeschäften, um den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken", wie Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther gegenüber LTO betont. Lauterbachs Gesetzentwurf müsse den europa- und völkerrechtlichen Grundlagen Rechnung tragen, "doch sie eignen sich nicht als Totschlagargument", so die Abgeordnete. Ihre Fraktionskollegin Canan Bayram, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, ergänzt: "Wir erwarten, dass jetzt ohne weitere Verzögerungen ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wird, der nicht hinter den in der Ampel vereinbarten Eckpunkten zurückbleibt."

Sollte Lauterbach zu sehr von den Eckpunkten abweichen, hat die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, Korrektur angekündigt: "Im normalen parlamentarischen Verfahren haben wir dann im Bundestag die Möglichkeit, weitreichende Änderungen einzubringen." Lütke ist der Auffassung, dass die Entkriminalisierung von Cannabis zeitlich nicht komplett von der Legalisierung entkoppelt werden dürfe: "Nur mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis bekommen wir echten Jugend-, Gesundheits-, und Verbraucherschutz. Außerdem können wir damit den Schwarzmarkt ein großes Stück zurückdrängen", so Lütke.

Sollte Karl Lauterbach in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach die Legalisierung vorab in einem wissenschaftlichen Modellprojekt getestet werden soll, dürfte jedenfalls der Ärger innerhalb der Ampel vorprogrammiert sein.    

Zitiervorschlag

Geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Verkauf von Marihuana nur in ausgewählten Städten? . In: Legal Tribune Online, 16.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51333/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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