Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. November 2014: Maas hebelt BGH-Konkurrentenklage aus – Ermittlungen wegen Merkel-Handy vor Einstellung – Korruption bei EU-Rechtsstaatsmission EULEX

24.11.2014

Auf die Justiz warten? Das dauert zu lange, dachte sich wohl Justizminister Maas und ernannte sechs BGH-Richter trotz laufender Konkurrentenklage. Außerdem in der Presseschau: Die Bundesanwaltschaft steht vor der Einstellung der Spionage-Ermittlungen wegen des Handys der Kanzlerin, bei der EU-Mission zum Aufbau der Justiz im Kosovo gab es Korruptionsfälle - und warum ausgerechnet ein Häftling Werbung für Privatjets macht.

Thema des Tages

Maas hebelt BGH-Konkurrentenklage aus: Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sechs BGH-Richter ernannt, bevor das Verwaltungsgericht Karlsruhe über den Eilantrag eines Konkurrenten entschieden hat. Das berichtet der Spiegel (Dietmar Hipp). Kläger sei Erik G., ein hoher Beamter des Bundesverfassungsgerichts. Er war vom Richterwahlausschuss nicht gewählt worden, nachdem ihn der Präsidialrat des BGH als "nicht geeignet" eingestuft hatte. Diese Bewertung hält G. für nicht gerechtfertigt. Der Spiegel spekuliert unter anderem, ob CDU-Mann G. dem BGH-Präsidialrat, der zur Zeit mit überwiegend SPD-nahen Richtern besetzt sei, politisch nicht genehm war.

Rechtspolitik

Nacktbilder: Die FAS (Thomas Gutschker) nimmt den bevorstehenden Strafprozess gegen Sebastian Edathy zum Anlass, sich mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Strafvorschrift zur Herstellung und Verbreitung von Nacktfotos von Minderjährigen zu beschäftigen. Auf die Ermittler komme nun jede Menge zusätzliche Arbeit zu. "Sie müssen ihre Zeit darauf verschwenden, zweideutige Dateien zu sichten, statt sich auf klar strafbares Material zu konzentrieren, bei dessen Herstellung Kinder regelmäßig missbraucht werden."

Investitionsschutz und Schiedsgerichte: Helene Bubrowski (FAS) setzt sich vehement für die in den Investitionsschutzabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte ein. Diese seien auch zwischen Staaten mit gut entwickelten Rechtssystemen nötig. Denn es sei gar nicht möglich, zwischen Staaten mit funktionierenden und nicht funktionierenden Rechtsystemen zu unterscheiden. So werde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder verurteilt. Bubrowski plädiert jedoch für Änderungen bei den Schiedsgerichten, unter anderem solle der Kreis möglicher Schiedsrichter erweitert werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. November 2014: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13896 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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