Die juristische Presseschau vom 29. September 2016: Rau­cher bleibt wohnen / Kachel­mann ent­schä­digt / beA erneut ver­schoben

29.09.2016

Justiz

OLG Frankfurt zu Kachelmann: Die ehemalige Geliebte des Wettermoderators Jörg Kachelmann muss diesem über 7.000 Euro ersetzen, die er für Gutachten zum Beweis seiner Unschuld zahlte, als er in Untersuchungshaft saß. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass die Journalistin die Vergewaltigung erfunden und sich die zum Beweis angeführten Verletzungen selbst zugefügt habe. Gestützt wurde dies durch das vom Gericht eingeholte Gutachten eines Rechtsmediziners. Kachelmann war vom Vorwurf der Vergewaltigung schon 2011 nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen worden, eine Falschaussage seiner Ex-Freundin konnte jedoch nicht festgestellt werden. Mit dem Schadensersatzprozess wollte der Moderator die öffentliche Rehabilitation von den Vorwürfen erreichen. Es berichten unter anderem die FAZ (Sarah Kempf) und die taz (Christian Rath).

BGH zu Daimler gegen SWR: Der SWR darf eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen bei Daimler ausstrahlen, entschied der Bundesgerichtshof und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Automobilkonzerns gegen ein gleichlautendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ab, meldet lto.de.

LG Bamberg – Missbrauchsprozess gegen Chefarzt: Im Prozess gegen den früheren Chefarzt Heinz W., der sich an narkotisierten Patientinnen und Mitarbeiterinnen vergangen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Der Angeklagte bekräftigt weiter, aus wissenschaftlichem Interesse gehandelt zu haben, berichtet die SZ (Annette Ramelsberger).

StA Bamberg – Rechtsterrorismus: Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage gegen vier Rechtsextreme erhoben, die Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte geplant haben sollen, meldet spiegel.de. Sie hätten mit der inzwischen verbotenen "Weiße Wölfe Terrorcrew" eine kriminelle Vereinigung gegründet.

ArbG Würzburg zu Autozulieferer Schaeffler: Der Automobilzulieferer Schaeffler ist mit seiner Klage gegen ehemalige Mitarbeiter, unter anderem den ehemaligen Vorstandschef, gescheitert, mit der Schadensersatz in Höhe von 53,4 Millionen Euro gefordert worden waren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Unternehmen wegen Korruption, wofür die verklagten Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden sollten. Etwaige Ansprüche seien jedoch verjährt oder verwirkt, urteilte das Arbeitsgericht Würzburg laut der SZ (Uwe Ritzer).

AG Bremervörde – Gaffer: Am Amtsgericht Bremervörde beginnt der Prozess gegen drei Schaulustige, die bei einem Autounfall mit tödlichen Folgen Opfer gefilmt und Einsatzkräfte behindert haben sollen. Einer der Angeklagten soll sogar eine Rangelei mit Polizisten angefangen haben, wie die taz Nord meldet.

StA Berlin – Wahlaffäre Jüdische Gemeinde: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschungs-Vorwürfen bei der Jüdischen Gemeinde in Berlin eingeleitet. Im Raum steht der Verdacht der Urkundenfälschung, allerdings sei bislang nicht klar, ob Wahlzettel Urkunden seien, so die SZ.

beA: Das besondere elektronische Anwaltspostfach sollte eigentlich am heutigen Donnerstag in Betrieb sein – nun wurde der Start noch einmal vertagt. Grund dafür sind zwei Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs in Berlin, wonach für zwei Anwälte ohne deren Zustimmung die Freischaltung vorerst unterbleiben muss, was technisch nicht möglich ist. Aus diesem Grund bleibt es aus Sicht des AGH bis zu einer etwaigen Aufhebung der Beschlüsse, die gemäß § 80 Abs. 7 VwGO möglich wäre, dabei, dass die Postfächer nicht empfangsbereit geschaltet werden, berichtet lto.de (Pia Lorenz).

GAW Harms: Die FAZ (Reinhard Müller) porträtiert anlässlich ihres 70. Geburtstags die Generalbundesanwältin und ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof* Monika Harms.

*korrigiert nach Hinweis im Kommentar.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. September 2016: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20719 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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