Frankreich plant, den Notstand in die Verfassung aufzunehmen – und erntet auch Kritik. Außerdem in der Presseschau: Meinungen zu Polens Verfassungsgericht, kein Mindestpreis für Alkohol und Starverteidiger Rolf Bossi ist tot.
Thema des Tages
Frankreichs Notstandsregelung: Frankreichs Präsident Hollande plant, eine Notstandsregelung in die Verfassung aufzunehmen, um in Bedrohungslagen rascher handeln zu können. Bislang ist für die Verlängerung des Notstands eine Parlamentsmehrheit erforderlich. Der Notstand berechtigt zu Wohnungsdurchsuchungen und der Verhängung von Hausarresten – ohne Beteiligung eines Gerichts. Kritiker befürchten Missbrauchsgefahr, würden die Gesetze ausgeweitet und womöglich zu vage gehalten. So wurden auch bisher Hausarreste nicht nur im terroristischen Zusammenhang, sondern zuletzt auch gegen Umweltaktivisten im Rahmen des Pariser Klimagipfels erteilt. Es berichten die SZ (Christian Wernicke) und Deutschlandradio Kultur.
Rechtspolitik
Urheberrecht: Der Literaturagent Matthias Landwehr relativiert im Spiegel den Aufruhr um die geplante Urheberrechtsnovelle, die ein Rückrufrecht für Autoren gegenüber ihren Verlagen nach fünf Jahren Werknutzung vorsieht: "Warum darf dann kein anderer Verlag zu dem Autor sagen dürfen: Für deinen Verlag ist dein Buch nur noch digitale Asche, ich aber weiß daraus neue Funken zu schlagen?"
Geoblocking vs. Portabilität: Rechtsanwalt Torsten Kraul stellt auf lto.de die Pläne der EU-Kommission vor, nach denen Verbraucher territorial nutzbare Streamingdienste auch während kurzfristiger Auslandsaufenthalte nutzen können sollen (Portabilität). Die Umsetzung dieser Ausnahmen vom sogenannten Geoblocking sei für die Anbieter digitaler Dienste allerdings "heikel".
Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2015: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17976 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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