Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2012: Wahlrechtsprüfende Verfassungsrichter - Krankheitsverdrängender Epileptiker - Bombenbastelnde Jungs

06.06.2012

Schneller als üblich hat das Bundesverfassungsgericht über die Klage gegen das neue Wahlrecht verhandelt. Der Ausgang ist offen und spannend. Außerdem in der Presseschau: das Hamburger Urteil gegen einen autofahrenden Epileptiker, eine Intervention von BGH-Richter Thomas Fischer und ein aus dem Ruder gelaufener Fruststreich von Leipziger Jungs.

Wahlrecht: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern über die Klage von SPD, Grünen und rund 3000 Bürgern gegen das geltende Wahlrecht verhandelt. Die Kläger kritisieren u.a. die Verzerrung des Wahlergebnisses durch Überhangmandate und das immer noch vorhandene negative Stimmgewicht. Von der Verhandlung berichten u.a. die FAZ (Friedrich Schmidt), die taz (Christian Rath) und focus.de (Nina Baumann).

Heribert Prantl (SZ) kommentiert, das Gericht habe eine "erhabene Pflicht: dafür zu sorgen, dass der Wille des Volkes sich so getreu wie möglich in Mandate verwandelt". Günther Nonnenmacher (FAZ) mahnt dagegen, es wäre eine "Ungereimtheit, wenn Karlsruhe dem demokratischen Gesetzgeber nun en détail vorschreiben wollte, wie er sich wählen lassen muss".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Streikrecht: Die FAZ (Corinna Budras) berichtet über das Arbeitsrechtsforum der Anwaltsfirma Luther. Thema war die Streikmacht von Spartengewerkschaften und ihre mögliche gesetzliche Begrenzung. In dieser Wahlperiode werde ein Gesetz aber wohl nicht mehr in Angriff genommen.

Eurobonds: Die Rechtswissenschaftler Franz Mayer und Christian Heidfeld beschäftigen sich in der Eurobonds-Serie auf verfassungsblog.de diesmal mit Projektbonds, gegen die es keine juristischen Bedenken gebe. Außerdem fassen sie die Ergebnisse der Serie zusammen.

Weitere Themen – Justiz

LG Hamburg verurteilt Epileptiker: Ein Autofahrer, der bei einem epileptischen Anfall vier Menschen tötete, ist vom Landgericht Hamburg jetzt zu dreieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das berichtet u.a. sueddeutsche.de (Vanessa Steinmetz). Der Mann habe sich nicht mit seiner Krankheit auseinandergesetzt.

BVerfG zu Übergangsfristen: Jetzt stellt auch Anwalt Martin W. Huff auf lto.de den Call-by-Call-Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai vor. Huff meint, es werde in der Folge weniger Gesetze geben, die sofort nach Verkündung in Kraft treten.

BGH zu NSU-Ermittlungen: spiegel.de (Jörg Diehl) schildert einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Mai zur Haftprüfung von Beate Zschäpe. Danach mahnen die Richter die Bundesanwaltschaft zur baldigen Vorlage einer Anklage. Außerdem liste ein BKA-Bericht starke Tatbeiträge von Zschäpe zur NSU-Vereinigung auf, so dass auch eine Beteiligung an den Morden angeklagt werden könnte.

BGH zu Tankstellen-Oligopol: Anwalt Thorsten Mäger schildert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard eine kartellrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Tankstellenmarkt aus dem Dezember 2011. Danach billigte der BGH die Annahme des Bundeskartellamts, am Tankstellenmarkt habe sich nicht nur ein Dreier-Oligopol, sondern sogar ein Fünfer-Oligopol mit rund 70-Prozent-Marktbeherrschung gebildet.

BGH zu Abmahnkosten: internet-law.de (Thomas Stadler) stellt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem November vor. Der BGH schildert verschiedene Indizien, die bei kumulativem Vorliegen auf einen Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen hindeuten.

LG Köln zu Günter Jauch: Am Landgericht Köln ist eine Unterlassungs-Klage des TV-Moderators Günther Jauch gegen das Boulevard-Magazin "Closer" anhängig. Jauch wehrt sich gegen die Veröffentlichung von Bildern eines Abendessens mit Guido Westerwelle. Dies sei ein privates Essen gewesen und habe mit seiner Tätigkeit als Moderator nichts zu tun, berichtet die SZ (Katharina Riehl).

Hells Angel vor LG Kiel: Die SZ (Frederik Obermeier) berichtet ausführlich über die Aussage des Angeklagten Steffen R. am Landgericht Kiel. R. könnte zum Kronzeugen gegen eine angebliche Deutschland-Führung der Hells Angels um Frank Hanebuth werden.

BAG zu gewerkschaftlichen Schulungen: Rechtsprofessor Arnd Diringer stellt auf lto.de die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Fortbildung von Betriebsräten durch gewerkschaftliche Bildungsträger vor. Gewerkschaften dürften hier nicht auf Kosten der Unternehmen Gewinne erzielen. Auch dürfe bloße Gewerkschaftspolitik nicht Gegenstand von Fortbildungen sein.

Klagen gegen Banken: Das Handelsblatt (Christian Panster) schildert, wie die Zahl von Kundenklagen gegen Banken zunimmt und Gerichte stark belastet. Viele Klagen wegen Übervorteilung seien gerechtfertigt. 

Thomas Fischer: Im Streit um die Eignung von BGH-Richter Thomas Fischer als Vorsitzender Richter hat Fischer nun persönlich in einem FR-Leserkommentar einem FR-Beitrag von Ursula Knapp widersprochen. Er habe sie nicht angerufen, um sich über einen Artikel zu beschweren. Knapp bleibt bei ihrer Darstellung.

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Gezielte Tötungen:  Die SZ (Ronen Steinke) stellt knapp die US-Diskussion über gezielte Tötungen von vermeintlichen Terroristen in Pakistan und Jemen dar. Die taz (Christian Rath) berichtet über eine Anhörung der Linken im Bundestag zum gleichen Thema.

Das Letzte zum Schluss

Rache mit Bombenalarm: Zwei Leipziger Jugendliche, die von der Bundespolizei vom Gelände des Hauptbahnhofs verwiesen wurden, haben sich besonders massiv revanchiert. Mit Hilfe einer Bombenattrappe schränkten sie  den Bahnhofsbetrieb über Stunden ein, meldet spiegel.de. Inzwischen haben sich die Jungs bei der Polizei gemeldet und gestanden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2012: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6337 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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