Ein halbes Jahr musste die Psychiatrie ohne Zwangsmedikation auskommen. Jetzt gibt es wieder ein Gesetz. Außerdem in der heutigen Presseschau: Das Urteil gegen einen Jäger, der einen Wolf erschoss, die Solidarität der Kriminologen gegen die katholische Kirche und der Anwalt, der seiner Mandantin sexuelle Dienstleistungen in Rechnung stellte.
Zwangsbehandlung psychisch Kranker: Am Donnerstagabend hat der Bundestag mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linken eine gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung psychisch Kranker geschaffen. Der Bundesgerichtshof hatte diese vor einem halben Jahr verboten, weil keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Solche Behandlungen sind laut focus.de künftig möglich, wenn ein erheblicher Gesundheitsschaden droht, die Maßnahme richterlich genehmigt wurde und der Patient sich in stationärer Behandlung befindet.
Nina von Hardenberg (SZ) kommentiert im Leitartikel: "Nachdem zuletzt überall die Rechte der Patienten gestärkt wurden, wirkt ein Gesetz, das den Zwang legitimiert, bevormundend und nicht mehr zeitgemäß." Der Gesetzgeber habe aber immerhin erreicht, dass die Hürden für die Zwangsbehandlung fortan sehr viel höher sein werden als bisher. Wer wirklich Zwangsbehandlungen verhindern wolle, müsse jedoch die Psychiatrie umbauen, damit Patienten mehr Ruhe- und Rückzugsräume haben. Außerdem müsste mehr Pflegepersonal eingestellt werden.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Arbeitnehmerdatenschutz: Die taz beschreibt den schwarz-gelben Zeitplan beim Arbeitnehmerdatenschutz. Am 28. Januar wollen die Fraktionsvorsitzenden Kauder und Brüderle beraten, ob das Projekt weiterverfolgt wird. Nach den Gewerkschaften und Datenschützern begrüßen nun auch die Arbeitgeber den vorläufigen Rückzug des Regierungsentwurfs, berichtet das Handelsblatt (Bernd Kupilas). Die Arbeitgeber hätten fehlende Rechtssicherheit moniert, weil das geplante Gesetz bestehende Betriebsvereinbarungen ausgehebelt hätte. Heribert Prantl (SZ) kommentiert: "Besser gar kein Gesetz als ein so schlechtes."
Bundeswehr in Mali: Im Interview mit der taz (Christian Rath) beschreibt der Völkerrechtler Andreas Zimmermann unter welchen Umständen das Engagement der Bundeswehr in Mali ein Mandat des Bundestags benötigt und wann es gar nicht mandatsfähig wäre.
Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2013: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7994 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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