Sexuelle Belästigung in München und Köln, Prozesse mit ganz unterschiedlichen Perspektiven. Außerdem in der Presseschau: Ex-Terrorist vermittelt Islamisten Anwälte, Hausmeister darf abwegige Rechtsposition weiter äußern.
Thema des Tages
AG München zu Angriff auf Grapscher: Die Staatsanwaltschaft München hatte ein amerikanisches Au-Pair-Mädchen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, nachdem es auf dem Oktoberfest einen jungen Niederbayern mit einem Maßkrug niedergeschlagen hatte. Nach Darstellung des Spiegels (Gisela Friedrichsen) wollte der Mann mit der Frau anbandeln, doch sie wendete sich ab. Später bespritzten sie sich mit Bier. Nun hob der Mann den Dirndl-Rock der Frau bis zur Taille hoch. Daraufhin ohrfeigte sie ihn. Der Mann stieß die Frau anschließend nach vorn, so dass sie über den Tisch schlidderte und auf einem anderen Mann landete, der sich auch an ihr zu schaffen machte. Daraufhin nahm sie einen Maßkrug und schwang ihn gegen den ersten Niederbayern, der mit einer Platzwunde am Kopf zu Boden ging. Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen die Frau gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.000 Euro ein.
AG Köln zu sexueller Nötigung in Köln: Das Amtsgericht Köln sprach zwei Nordafrikaner vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und des Diebstahls frei. Bei beiden wurden zwar Handys gefunden, die Frauen in der Silvesternacht am Hauptbahnhof gestohlen wurden, nachdem diese angegrapscht worden waren. Die Männer behaupteten jedoch, die Handys kurz danach gekauft zu haben. Da die Frauen die beiden Männer vor Gericht nicht wiedererkannten, wurden jene nur wegen Hehlerei (und eines anderweitigen Einbruchversuchs) verurteilt, berichtet zeit.de (Christoph Herwartz).
Rechtspolitik
"Richterstaat": Joachim Jahn (Samstags-FAZ) zählt im Wirtschafts-Leitartikel zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundessozialgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, die er für problematisch hält, weil sie demokratisch legitimierte Regelungen beanstandeten. Dies sei ein "Irrweg der Verrechtlichung und Entdemokratisierung". Die Richter sollten "nur bei eindeutigen und schwerwiegenden Verstößen gegen Grund-, Menschen- oder Bürgerrechte" einschreiten. Die Politik müsse den Primat des Handelns zurückgewinnen und rechtliche Grenzen austesten.
TTIP/CETA: Der Gründer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch Thilo Bode erklärt in der Samstags-SZ, die Handelsverträge TTIP und CETA seien nicht erforderlich, um technische Standards anzugleichen. Hauptsächlicher Zweck sei die regulatorische Zusammenarbeit, die eine Verschärfung von Standards behindere.
AfD und Religionsfreiheit: Rechtsprofessor Joachim Wieland prüft auf lto.de die programmatischen Aussagen der AfD zur Religionsfreiheit und zum Islam. Sein Ergebnis: "Nach dem Parteiprogramm der AfD bleibt von der Glaubensfreiheit für den Islam und seine Angehörigen nicht viel übrig." Der Staat dürfe "nicht eine Glaubensgemeinschaft, die nach der Auffassung einiger Politiker nicht zu Deutschland passt, vom Schutz der Glaubensfreiheit ausnehmen."
Antimuslimische Straftaten: Auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni soll die statistische Erfassung antimuslimischer Straftaten beschlossen werden. Die Samstags-taz (Ralph Pauli/Charlotte Gerlin) legt dar, warum die bisher vorhandenen Daten das Deliktfeld völlig unzureichend darstellten.
Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Mai 2016: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19318 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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