Der Leipziger Zoo teilte am Montag mit, aufgrund einer EU-Verordnung seine chinesischen Kleinhirsche schlachten zu müssen. Das stimmt aber nicht, erklärte die Europäische Kommission daraufhin. Über die Tiere wird jetzt erneut entschieden.
Die Europäische Kommission hat der Darstellung des Leipziger Zoos widersprochen, wonach dieser aufgrund einer EU-Verordnung (VO Nr. 1143/2014) seine chinesischen Kleinhirsche töten müsse. Der Zoo hatte mit Verweis auf die VO angekündigt, seine vier lebenden Muntjaks würden geschlachtet und an die Raubtiere verfüttert. Ein genauer Termin wurde nicht genannt. "Ich bedauere sehr, dass es keine andere Lösung gibt. Wir sind allerdings gezwungen, uns an geltendes Recht zu halten", hatte Zoodirektor Jörg Junhold erklärt. Die VO untersage die Zucht und Weitergabe der Tiere.
Die VO schreibe das Töten von Tieren aber nicht vor, erklärte Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission in Deutschland in Berlin. Zoos könnten die in der Verordnung aufgeführten Tiere bis zu deren natürlichen Tod halten. Laut Hönighaus muss der Zoo lediglich sicherstellen, dass sich die Muntjaks nicht weiter vermehren oder entkommen können. Bis zum Ablauf der Übergangsfristen dürften sie jedoch durchaus transportiert werden, auch in andere EU-Staaten.
Schicksal der Tiere wird erneut geprüft
Der Zoo hatte sich auf ein EU-Papier bezogen, das 37 Tierarten aufführe, die sich außerhalb ihres Ursprungsraumes ausbreiteten und dadurch eine Gefahr für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt darstellten. Darunter sind auch die in Leipzig gehaltenen chinesischen Muntjaks. Für die in der Liste aufgeführten Arten gelten laut Hönighaus derzeit noch Übergangsfristen, innerhalb derer die Tiere verkauft werden dürften. Im Fall der Muntjaks laufe die Frist bis zum 2. August 2017.
Nach der Erklärung durch die Kommission wolle der Zoo nun erneut abwägen, wie mit den Tieren weiter verfahren werden soll. Eine behördliche Prüfung stehe noch aus, so eine Sprecherin gegenüber LTO.
Chinesische Muntjaks haben eine Schulterhöhe von lediglich 50 Zentimetern. Im 19. Jahrhundert waren einige Exemplare von China nach England exportiert worden. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden einige Tiere aus einem Park freigelassen, sie verbreiteten sich schnell über weite Teile der britischen Insel.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Missverständnis um EU-Verordnung: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21874 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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