Ein Unbekannter, der jede Woche Geld aus dem Ausland schickt: Das war Alice Weidel und ihrem Kreisverband Bodensee offenbar doch zu heiß. Nun interessiert sich auch der Staatsanwalt für den Fall, er beantragte Aufhebung ihrer Immunität.
In der Affäre um eine Großspende für den Bundestagswahlkampf von Alice Weidel will die Staatsanwaltschaft wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen die AfD-Fraktionschefin ermitteln. Schreiben zur dafür notwendigen Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität seien an den Bundestag geschickt worden, sagte der Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Die Behörde sei wegen der Medienberichterstattung zur Parteispende und wegen einer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. Es sei aber nicht klar, ob wirklich eine Straftat vorliege. Ein Ermittlungsverfahren könne erst eingeleitet werden, wenn die Immunität der Bundestagsabgeordneten aufgehoben sei. Dafür gebe es eine Frist von 48 Stunden, die am Freitag ende.
"Als Zweck der Zahlungen sei jeweils 'Wahlkampfspende Alice Weidel' angegeben worden", teilte die Behörde in Konstanz in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit. Spender sei ein in Zürich ansässiges Unternehmen. Der Verwaltungsrat der Firma habe erklärt, dass das Geld in Tranchen "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen worden sei.
Schatzmeisterin Weidels Kreisverbandes: "Anscheinend eine Spende übersehen"
Der Name des Spenders, der das Geld aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee geschickt hatte, bleibt aber weiterhin im Dunkeln. Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130.000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes nämlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen.
Bei der deshalb eingeleiteten Rücküberweisung habe sie aber "anscheinend eine Spende übersehen". Dass diese rund 8.000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Berichterstattung in Medien über die Angelegenheit aufgefallen.
Parteispenden von mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind nicht erlaubt - es sei denn, der Spender ist Deutscher.
Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten. Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags.
Noch ohne Ergebnis sind die Ermittlungen zu Werbeaktivitäten zugunsten der AfD durch einen "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten". Aus der Bundestagsverwaltung hieß es dazu, man prüfe weiterhin, ob es sich um sogenannte "Parallelaktionen handelt oder ob der Gegenwert der Maßnahmen von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste".
dpa/ms/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft Konstanz: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32095 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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