Der nordrhein-westfälische Landesverband der Linken hat ein Organstreitverfahren gegen die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen eingeleitet. Die Partei sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Auch die Partei Die Linke hat nun ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) gab am Donnerstag den Eingang eines entsprechenden Antrags bekannt.
Der Landtag hatte im Juni 2016 das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz beschlossen. Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 Prozent-Sperrklausel festgeschrieben wird. Zudem wurde das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert.
Die Linke sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl verletzt. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien abgegebenen Wählerstimmen. Das Landesverfassung sei durch die Festschreibung dieser Ungleichbehandlung an dieser Stelle verfassungswidrig.
Ähnliche Verfahren bereits anhängig
Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleichheit seien nur bei konkret drohenden und erheblichen Funktionsstörungen des zu wählenden Organs zulässig. Trotz Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen gebe es keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer "Parteizersplitterung".
Im Jahr 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof die damals geltende Hürde von fünf Prozent gekippt (VerfGH Urt. v. 06.07.1999, Az. 14/98, 15/98). Seitdem hat es mehrfach Bestrebungen zur Wiedereinführung einer derartigen Klausel gegeben. Die Pläne zur Einführung der 2,5-Prozent-Klausel hatten von Beginn an für Diskussionen gesorgt; durch die direkte Aufnahme der Hürde in die Landesverfassung versuche die Landesregierung, das Landes- und Bundesverfassungsgericht zu umgehen und bewege sich auf rechtlich unsicherem Boden, argumentierten Gegner. Dass der Landtag sich mit Verabschiedung einer Hürde erneuten Klageverfahren aussetzen würde, wurde daher von vornherein erwartet.
Gegen die aktuelle Sperrklausel sind bereits von NPD, Piratenpartei, der Partei "Volksabstimmung" sowie der "Sauerländer Bürgerliste" eingeleitete Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
acr/LTO-Redaktion
Umstrittene Verfassungsänderung: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21487 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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