US-Berufungsgericht entscheidet gegen Trump: Ein­rei­se­stopp wei­terhin aus­ge­setzt

10.02.2017

Der umstrittene Einreisestopp für die Bürger sieben muslimischer Länder in die USA liegt weiter auf Eis: Ein Berufungsgericht in San Francisco bestätigte dessen Aussetzung durch die erste Instanz in Seattle aus der vergangenen Woche.

Das von US-Präsident Donald Trump erlassene Einreiseverbot bleibt vorerst ausgesetzt. Ein Berufungsgericht in San Francisco lehnte in der Nacht zum Freitag den Antrag der US-Regierung ab, Visa-Sperren für sieben islamisch geprägte Länder wieder in Kraft zu setzen (Washington/Minnesota vs. Donald Trump, Az. 17-35105).

Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt. Am vergangenen Freitag setzte ein Bundesrichter in Seattle diesen Erlass auf Antrag der Justizminister der US-Bundesstaaten Washington und Minnesota aus. Dagegen legte Trump umgehend Berufung ein, über die nun entschieden wurde.

Das Trump vertretende US-Justizministerium argumentierte, das Dekret des neuen Präsidenten sei verfassungsgemäß. Es liege in der exekutiven Gewalt dieses Amtes, wie der Kongress sie ihm übertragen habe. Mit seiner Entscheidung für den Einreisestopp wolle Trump die nationale Sicherheit der USA schützen.

Einstimmige Entscheidung des Berufungsgerichts

Die Anwälte der beiden US-Bundesstaaten warnten hingegen vor Chaos, sollte das Verbot wieder in Kraft treten. Familien würden auseinander gerissen, junge Leute am Studieren gehindert, Unternehmen geschädigt.

Die Richter schlugen sich mit drei zu null Stimmen eindeutig auf die Seite Washingtons und Minnesotas. Die zwei Staaten hätten in einer mündlichen Anhörung in dieser Woche überzeugend dargelegt, dass den Abgewiesenen aus den sieben Nationen schon aus einem befristeten Einreisestopp Schaden entstehen könne, so das Gericht. Außerdem habe die US-Regierung keinen Beweis für ihre Sicherheitsbedenken vorgelegt, der ein Einreiseverbot für Bürger aus diesen sieben Ländern rechtfertige.

In der Begründung schreiben die Richter: "Auf der einen Seite hat die Öffentlichkeit ein machtvolles Interesse an der nationalen Sicherheit und an der Fähigkeit des gewählten Präsidenten, Politik auszuüben. Auf der anderen Seite hat die Öffentlichkeit auch ein Interesse an freiem Reiseverkehr, an nicht zerrissenen Familien und an der Freiheit von Diskriminierung. Es ist nicht nötig, das öffentliche Interesse eindeutiger als so zu beschreiben. Der Eilantrag ist abgewiesen."

Nur Eilverfahren, Zug vor den Supreme Court ungewiss

Trump twitterte unmittelbar nach der Entscheidung in Großbuchstaben: "Wir sehen uns vor Gericht!" Vermutlich meint der US-Präsident damit das oberste US-Gericht, den Supreme Court. Ob er diesen aber wirklich anrufen wird, ist unter Experten umstritten, denn derzeit ist dort ein Posten vakant: Nach dem Tod von Justice Antonin Scalia vor gut einem Jahr agiert das oberste Gericht nämlich nur mit acht anstelle der üblichen Neun Entscheider.

Für eine Änderung der Entscheidung aus San Francisco sind am Supreme Court mindestens fünf zu drei Richterstimmen nötig. Da das Gericht stark politisch ausgerichtet ist und die aktuelle Besetzung von vier eher konservativen zu vier eher liberalen Richtern zu einem Unentschieden führen könnte, muss Trump mit einem Risiko kalkulieren: Bei Gleichstand bleibt nämlich die Entscheidung der Berufungsinstanz bestehen. Bis Trumps Nominierung für die Wiederbesetzung der neunten Stelle, der ebenfalls eher konservative Bundesrichter Neil Gorsuch, vom US-Senat bestätigt wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.

Der bisherige juristische Streit um den Einreisestopp beschränkt sich auf das Eilverfahren. Es geht derzeit nur um die Frage, ob Schaden abgewendet werden muss, also Trumps Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Hauptsache entschieden worden ist. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Trumps Dekret, wird zunächst in Seattle weiterverhandelt.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

US-Berufungsgericht entscheidet gegen Trump: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22060 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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