Vorwurf der falschen eidesstattlichen Erklärung: Strafbefehl gegen Bischof Tebartz-van Elst

10.10.2013

Schlechte Zeiten für Franz-Peter Tebartz-van Elst. In der Öffentlichkeit ist er bereits seit Wochen wegen der horrenden Kosten für den Umbau seines Bischofssitzes in der Kritik. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg zudem einen Strafbefehl gegen ihn beantragt.

Hintergrund des Strafbefehls ist ein Rechtsstreit mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel betreffend eine Indienreise des Geistlichen. Tebartz-van Elst wollte eine einstweilige Verfügung erwirken und gab zur Glaubhaftmachung seines Antrags eine eidesstattliche Versicherung ab. In dieser äußerte er unter anderem, es sei keine Rückfrage an ihn gerichtet worden, ob er erster Klasse geflogen sei. Er habe daraufhin auch nicht geantwortet: "Business-Klasse sind wir geflogen". Die Staatsanwaltschaft zweifelt die Richtigkeit dieser Erklärung an.

In einem Video, das Der Spiegel ins Internet gestellt hat, ist die Nachfrage sowie die Antwort von Tebartz-van Elst jedoch deutlich zu hören. Es ist nicht das erste Mal, dass der Bischof der Lüge bezichtigt wird. Ex-Landesminister Jochen Riebel (CDU) warf ihm vor, bezüglich der Kostenexplosion des Bischofssitzes "...einen beängstigenden Umgang mit der Wahrheit" zu haben.

Das Amtsgericht Hamburg muss nun über den Antrag entscheiden.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorwurf der falschen eidesstattlichen Erklärung: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9774 (abgerufen am: 08.11.2024 )

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