OVG Rheinland-Pfalz weist Klage ab: Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden

25.06.2012

Deutschland darf Mitglieder von Al-Qaida ausweisen, weil die Vereinigung den internationalen Terrorismus unterstützt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss.

Der Kläger, der bis Ende März 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafgerichtlich verurteilt. Das Strafverfahren ist hinsichtlich der Höhe der Strafe noch nicht rechtskräftig.

Im Juni 2010 wies die beklagte Stadt den Kläger aus. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht (VG) ab. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg (Beschl. v. 15.06.2012, Az. 7 A 10303/12.OVG).

Der Kläger habe bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens ausgewiesen werden dürfen, weil er Mitglied von Al-Qaida sei. In den Jahren 2000 und 2001 habe er in einem Trainingslager in Afghanistan eine terroristische Ausbildung erhalten und betrachte seitdem den gewaltsamen Dschihad gegen "Ungläubigen" als seine Pflicht. Zudem habe er nach seiner Rückkehr in Deutschland umfangreiche Rekrutierung- und Beschaffungsmaßnahmen für Al-Qaida vorgenommen.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz weist Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6466 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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