Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Ausland: Künftig nur noch eine Staatsanwaltschaft zuständig

29.10.2012

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, dass zukünftig für Auslandsstraftaten von Angehörigen der Bundeswehr grundsätzlich nur noch die Staatsanwaltschaft in Kempten zuständig sein soll. Ziel der Einführung dieser Zentraljustiz ist die Bündelung von Kompetenzen in einem juristisch anspruchsvollen Rechtsgebiet.

Sämtliche Strafverfahren gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz landen künftig bei der Staatsanwaltschaft im bayerischen Kempten. Die entsprechenden Änderungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden vom Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen.

Bislang war die Justiz am jeweiligen Wohnort des Soldaten zuständig. In der Vergangenheit war es bei solchen Verfahren jedoch immer wieder zu Verzögerungen gekommen, weil es sich bei Straftaten im Einsatz um eine komplizierte juristische Materie handelt.

Einen zentralen Justizstandort für Soldaten im Einsatz hatten Union und FDP bereits vor drei Jahren in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart - unklar war aber lange, wo er angesiedelt werden soll. Im Gespräch waren unter anderem auch Potsdam und Leipzig. Die Wahl fiel schließlich auf Kempten im Allgäu. Dort befindet sich bereits die bayerische Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Soldaten im Ausland.

Mit der Einrichtung der zentralen Staatsanwaltschaft sind auch Amtsgericht und Landgericht in Kempten für die Prozesse zuständig. Zuständiges Oberlandesgericht ist das OLG München. Wenn das internationale Völkerstrafrecht berührt ist - so wie bei dem 2009 von einem deutschen Oberst befohlenen Bombardement zweier Tanklaster in Afghanistan - ist jedoch weiter die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Ausland: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7418 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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