LG Karlsruhe zur Sicherungsverwahrung: Baden-Württemberg muss Sexualstraftätern Entschädigung zahlen

24.04.2012

Das LG Karlsruhe hat vier Straftätern Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 240.000 Euro wegen überlanger Sicherungsverwahrung zugesprochen. Damit blieb die für Amtshaftungssachen zuständige zweite Zivilkammer in ihrem Urteil vom Dienstag deutlich hinter den Klageforderungen zurück.

Dem Land und seiner Justiz kann nach Ansicht des Landgerichts (LG) kein Vorwurf gemacht werden, da die Vollstreckungsgerichte, welche die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über die zuvor geltende Zehnjahresfrist hinaus anordneten, das damals geltende Bundesrecht pflichtgemäß anwandten.

Eine Verurteilung des Landes müsse dennoch erfolgen, da die rückwirkende Aufhebung der Zehnjahresfrist gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße und diese bei konventionswidriger Freiheitsentziehung einen verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch vorsehe (Urt. v. 24.04.2012, Az. 2 O 278/11, 2O 279/11, 2 O 316/11, 2 O 330/11).

Geklagt hatten vier Straftäter, die in den 1970er und 1980er Jahren wegen Vergewaltigung und teilweise weiterer Straftaten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. In den Urteilen war wegen der Gefährlichkeit der Täter die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden, die zum damaligen Zeitpunkt jedoch höchstens zehn Jahre andauern durfte. Nachdem diese Zehnjahres-Höchstgrenze 1998 vom Gesetzgeber aufgehoben wurde, blieben sie über diese zehn Jahre hinaus weitere acht bis zwölf Jahre in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung.

Im Dezember 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Kläger, die daraufhin im Jahr 2010 aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, haben mit ihren Klagen Entschädigungen für die Dauer der zehn Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung gefordert.

Für die Höhe des den ehemaligen Sicherungsverwahrten zustehenden Entschädigungsanspruchs legten die Richter einen monatlichen Betrag von 500 Euro zugrunde, den der EGMR selbst in vergleichbaren Fällen zuerkennt. Damit sprach das Gericht den Klägern ca. die Hälfte bis zwei Drittel der jeweils eingeklagten Beträge zu, im Einzelnen 65.000 Euro, 49.000 Euro, 53.000 Euro und 73.000 Euro.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Karlsruhe zur Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6060 (abgerufen am: 08.11.2024 )

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