Fußball-Regionalligist Rot-Weiss Essen darf seinen Anteil am Millionentransfer von Nationalspieler Mesut Özil von Werder Bremen zu Real Madrid behalten. Das hat am Dienstag das LG Düsseldorf entschieden und die Klage des Insolvenzverwalters des früheren RWE-Vorstands Stefan Meutsch als unbegründet abgewiesen.
Es bestehe kein Anspruch des Klägers auf Auszahlung der insgesamt 255.000 Euro, betonte das Landgericht (LG) Düsseldorf. Bei der Summe handelt es sich um den vom Weltverband FIFA bei einem Transfer vorgeschriebenen Solidaritätsbeitrag für die Vereine, die an der Ausbildung des Spielers beteiligt waren.
Mesut Özil hatte von 2000 bis 2005 für Rot-Weiss-Essen gespielt. Daher stehen Rot-Weiss Essen (RWE) nach den FIFA-Statuten als Solidaritätsbeitrag 1,5 Prozent der von Real Madrid an Werder Bremen gezahlten Ablösesumme von 15 Millionen Euro zu.
Das Geld gehöre in die Konkursmasse der Pleitefirma des Ex-Vereinsvorstands, meinte der Insolvenzverwalter und klagte. Anlass waren Zahlungen von Meutschs früherer Firma an den Verein. Über die Vereinigten Verlagsanstalten (VVA) waren zwischen 2007 und 2009 die Gehälter einiger Spieler von RWE gezahlt worden. Als Sicherheit wurden Meutsch in zwei Verträgen aus 2008 und 2009 die Erlöse aus Spielerverkäufen zugesichert. Das gelte ebenso für die Transfers der Folgejahre, also auch den Wechsel von Mesut Özil von Werder Bremen zu Real Madrid im August 2010, hatte der Insolvenzverwalter argumentiert. Das sah das LG Düsseldorf anders (Urt. v. 22.05.2012, Az. 6 O 329/11)
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf zu Transfergeldern: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6245 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag