Andere Länder, schlechtere Sitten: Als Sohn eines Müllmannes kommt eine spätere Tätigkeit als Richter nicht in Betracht. Dies lasse die dem Amt innewohnende "besondere Ehre und Stellung" nicht zu, so der ägyptische Justizminister Mahfus Saber. Die Äußerung löste im Land heftige Proteste aus, die am Dienstag zum Rücktritt Sabers führten. Doch sie beschreibt die ägyptische Realität durchaus treffend.
Der Sohn eines Müllmanns kann in Ägypten nach den Worten von Justizminister Mahfus Saber nicht Richter werden. "Ein Richter hat eine besondere Ehre und Stellung, er muss aus einem angesehenen Milieu stammen, sowohl materiell als auch moralisch", sagte der Politiker in einem Fernseh-Interview. "Es ist ja schön und gut, wenn ein Vater seinen Sohn so erzieht, dass er ein Studium macht, aber wenn er in den Justizdienst geht, dann sehen wir, dass ihm mancherlei zustoßen kann, wie etwa Depressionen."
In ägyptischen Internet-Foren lösten die Äußerungen Sabers vom Sonntag Stürme der Entrüstung aus. "Wenn der Begriff von Justiz in einer Nation fehlt, dann bleibt nichts mehr", teilte der ehemalige Präsidentschaftskandidat Mohammed ElBaradei am Montag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Nutzer von Facebook und anderen Plattformen erklärten ihre Solidarität mit den Bediensteten der Müllabfuhr und unterstrichen ihre Wichtigkeit für die Gesellschaft. Andere kritisierten die fehlende Unabhängigkeit, den Klassendünkel und die Regimetreue der ägyptischen Justiz.
138 Staatsanwälte abberufen, weil Eltern keine Akademiker waren
Update, 12.05.2015, 14:42: Mahfus Saber ist am Dienstag in Folge öffentlicher Proteste zurückgetreten. "Ich beuge mich der öffentlichen Meinung", sagte er der regierungsnahen Tageszeitung "Al-Ahram". Kommentatoren in ägyptischen Medien verwiesen allerdings darauf, dass Sabers Worte - wenn auch in abfälliger Weise - eine völlig gängige Praxis beschrieben.
Bei der Aufnahme in den Justizdienst ist die soziale Herkunft tatsächlich ein Kriterium. 2013 wurde die Ernennung von 138 neuen Staatsanwälten rückgängig gemacht, weil kein Elternteil der Betroffenen einen Universitätsabschluss aufgewiesen habe, schrieb "Al-Ahram".
dpa/acr/cvl/LTO-Redaktion
Befähigung zum Richteramt in Ägypten : . In: Legal Tribune Online, 12.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15512 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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