Groß war der Protest nachdem der Bundestag in spärlicher Besetzung während des deutschen WM-Halbfinalspiels gegen Italien das neue Meldegesetz durchgewunken hat. Auch am Donnerstag demonstrierten Aktivisten von Datenschutzorganisationen vor dem Bundesrat gegen die jetzige Fassung des Gesetzes - mit Erfolg.
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. An eben dieser Regelung entzündete sich der Protest, der jetzt Früchte trägt: Der Innenausschuss des Bundesrates plädierte am Donnerstag dafür, dass der Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag sich den Entwurf noch einmal vornimmt und korrigiert.
Alle 16 Länder seien sich einig gewesen, sagte der Ausschussvorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD), der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. Am 21. September kommt die Länderkammer zu ihrer ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause zusammen und kann dann den Vermittlungsausschuss offiziell anrufen.
Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz sprach von einem guten Signal für den Datenschutz. Ihre Fraktion setze nun darauf, dass es nicht nur bei den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für die Einwilligungslösung geben werde.
dpa/jka/LTO-Redaktion
Änderungen am Meldegesetz: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7016 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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