Wann, mit wem und worüber spricht die Bundeskanzlerin in Hintergrundgesprächen? Dies wollte ein Berliner Journalist wissen. Auskünfte über die Treffen gibt es im Eilverfahren aber nicht, entschied nun das OVG.
Ein Journalist kann Auskünfte zu Hintergrundgesprächen der Bundeskanzlerin mit anderen Medienvertretern nicht im Eilverfahren erzwingen. So entschied der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg am Mittwoch.
Den Antragsteller interessiert, zu welchen Hintergrundgesprächen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und das Bundeskanzleramt im vergangenen Jahr Medienvertreter eingeladen hatten. Das Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag des Antragstellers weitgehend stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hat diesen Beschluss nun geändert (Beschl. v. 08.03.2017, Az. OVG 6 S 1.17).
Gegen den Beschluss der Vorinstanz hatte das Bundeskanzleramt Beschwerde eingelegt. Das OVG begründete seine Entscheidung damit, die Arbeitsabläufe im Bundeskanzleramt bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Gesprächen mit Medienvertretern müssten erst näher geklärt werden. Zurzeit sei offen, ob die Auskünfte erteilt werden könnten. Der Antragsteller könne sie aber nicht im Eilverfahren verlangen, sondern sei auf das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu verweisen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Klärung im Eilverfahren im öffentlichen Interesse?
Ursprünglich hatte ein Journalist des in Berlin erscheinenden Tagesspiegels geklagt. Die Chefredakteure der Zeitung, Stephan-Andreas Casdorff und Lorenz Maroldt, teilten zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit: "Eine Klärung der Frage in einem Eilverfahren wäre mit Blick auf das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wünschenswert gewesen."
"Es ist gut, dass diese Frage nun im Hauptverfahren geklärt wird", sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall. Klar sei, dass es keine Kungelrunden geben dürfe, bei denen sich Journalisten mit Regierungsvertretern treffen. Wie weit ein solcher Auskunftsanspruch gehen soll, sei aber eine schwierige Abwägungsfrage. Aus seiner Sicht unproblematisch seien Angaben etwa zur Zahl solcher Hintergrundgespräche und dazu, welche Medien wie oft teilgenommen haben. Informationen zu einzelnen Kollegen oder auch den Themen, die sie besprochen haben, dürften aber nicht weitergegeben werden.
Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Dezember entschieden, dass die Kanzlerin über Ort, Zeit, Teilnehmer und Themen von Hintergrundgesprächen im Kanzleramt sowie über andere nicht öffentliche Gespräche mit Journalisten Auskunft geben müsse. Nur der genaue Inhalt solle vertraulich bleiben. Das Verwaltungsgericht hatte argumentierte, Medienvertreter hätten einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Staatliche Stellen könnten sich dabei nicht auf "Quellenschutz" berufen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
OVG zu Treffen von Kanzlerin und Journalisten: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22318 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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