OLG Köln zu Haribo und Lindt: Der Schoko-Teddy darf goldig bleiben

11.04.2014

Haribo unterliegt im Streit um den Schokoladen-Bären der Firma Lindt. Das OLG Köln sieht in dem mit Goldfolie und roter Schleife versehenen Schokoladen-Bären von Lindt keine Verletzung der Wortmarken "Goldbär" von Haribo. Es scheint jedoch nur ein Etappensieg zu sein.

Der Gesamteindruck des Schoko-Teddys setze sich nicht allein aus Form und Farbe zusammen. Auch den Aufdruck des Firmenlogo der Marke Lindt haben die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in ihre Bewertung einbezogen. Und so wiesen sie die Klage des Fruchtgummi-Riesen Haribo am Freitag ab (Urt. v. 11.04.2014, Az. 6 U 230/12).

Das Bonner Unternehmen sieht seine Wortmarken "Goldbär" und "Goldbären" durch den Teddy aus der Schweiz verletzt. Bereits hier stellt das OLG infrage, wie eine Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur verletzt werden kann. Möglich sei dies nur, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei, klärte das Kölner Gericht auf. Für den Lindt-Teddy könne das nicht festgestellt werden.

Lindt selbst hatte argumentiert, lediglich eine logische und einheitliche Fortsetzung der eigenen Produktlinie hergestellt zu haben. Tatsächlich ist das Unternehmen bekannt für seinen goldenen Schoko-Hasen, den es zur Osterzeit vertreibt und um dessen Markenrechte es jahrelang stritt.

Auf den Spuren des Schoko-Hasen

Das fanden die Richter offenbar schlüssig. Insbesondere sorge schon der Aufdruck des Firmenlogos dafür, dass die Käufer den Schoko-Teddy als Produkt der Marke Lindt identifizieren. Ausschlaggebend ist nach Ansicht des OLG auch, dass Lindt sein Produkt nicht nachweisbar an die Marke Haribo angenähert habe, um den Begriff "Goldbären" in unlauterer Weise für sich auszunutzen. Das hätte Lindt auch gar nicht nötig, sei die Firma doch selbst ein bekannter Hersteller im Süßwarensegment.

Das OLG entschied damit anders als in erster Instanz das Landgericht (LG) Köln. Dort hatte es Ende 2012 geheißen, der Käufer stelle beim Kauf des Lindt-Teddy unweigerlich eine Verbindung zu zu den Goldbären von Haribo her. Haribo hatte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geklagt.

Der Rechtsstreit dürfte aber auch mit der Entscheidung des OLG nicht beendet sein. Beide Parteien hatten bereits im Vorfeld angekündigt, die Sache bis nach Karlsruhe vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu treiben.

Dort kennt man sich mit goldenen Schokotieren ja aus - erst nach einem Jahrzehnt hat das oberste deutsche Zivilgericht im Jahr 2013 den Streit um den Goldhasen von Lindt beendet.

una/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Haribo und Lindt: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11682 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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