Die Maßnahmen der Großen Koalition zur Begrenzung der Bürokratie zeigen offenbar Wirkung. Dies geht aus dem Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates hervor.
Die Begrenzung der Bürokratie schreitet voran. Dies geht aus dem Jahresbericht hervor, den der Nationale Normenkontrollrat am Mittwoch vorgelegt hat. Danach zeigen die Bemühungen der Großen Koalition zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes Wirkung. Dabei blieben aber die Belastungen durch EU-Recht außen vor.
Aufgabe des Rates ist es, Gesetze auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sowie den enstehenden Mehraufwand zu berechnen. Über die vergangenen vier Jahre hinweg sei der Erfüllungsaufwand für die Unternehmen mit rund 400 Millionen Euro "erstaunlich moderat" gestiegen, gab der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, am Mittwoch in Berlin bekannt, als er den Bericht an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überreichte.
Nicht eingerechnet sind dort allerdings die Mehrkosten durch die Mindestlohn-Einführung. Einschließlich des Mindestlohngesetzes betrug der Erfüllungsaufwand 6,7 Milliarden Euro.
"One in, one out" funktioniert
"Der Bericht zeigt eine positive Veränderung in der Gesetzgebung hin zu einem besseren Kostenbewusstsein. Erfreulich ist auch, dass Maßnahmen zur Kostenbegrenzung, wie beispielsweise die ‚One in one out‘-Regel, Wirkung zeigen. Das ist eine gute Grundlage, auf der in der neuen Legislaturperiode erfolgreich weitergearbeitet werden kann", erklärte Ludewig.
2015 hatte die Große Koalition das sogenannte "One-in, One-out"-Prinzip eingeführt, wonach für jede neu geschaffene Regulierung auf nationaler Ebene eine alte abgeschafft werden muss. Dies soll zu einer praktischen Kostendeckelung für die betroffenen Unternehmen führen. Die Bilanz der Regelung ist positiv, wie aus dem Bericht hervorgeht: Das "Out", also die Entlastung der Unternehmen, übersteige das "In", d.h. die Belastung der Unternehmen, um 1,4 Milliarden Euro.
Ludewig verwies bei der Übergabe des Jahresberichts aber auch auf Defizite in der elektronischen Verwaltung: "Bei der Digitalisierung der Verwaltung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück". Bund, Länder und Kommunen müssten den Rückstand aufholen und in die Digitalisierung investieren.
Großteil der Folgekosten durch EU-Recht
Kanzlerin Merkel sagte, durch die Bund-Länder-Vereinbarungen gebe es die Instrumente zur Neuordnung der Finanzbeziehungen. Es sei aber noch viel zu tun. Zusammen mit den Ländern müsse die Digitalisierung vor allem in Kommunen vorangetrieben und ein "unguter Flickenteppich" vermieden werden.
Der Industrieverband BDI kritisierte zudem, es gebe zu viele Ausnahmen von der "One in, one out"-Regel. Beispielsweise seien Belastungen durch EU-Recht nicht mit einbezogen, das inzwischen aber einen Großteil der Regulierung samt Folgekosten ausmache. Es entspreche nicht der Realität, das EU-Recht außen vor zu lassen. Auch der Normenkontrollrat empfiehlt, über die bisherige Nicht-Einbeziehung neu nachzudenken.
Eric Schweitzer, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) schloss sich der Kritik an, lobte aber auch: "Der Normenkontrollrat ist wichtiger Treiber der Grundregel 'One in, one out'". Weil der Rat hier beharrlich nachhake, müssten sich die Ministerien immer wieder mit der neu entstandenen Bürokratie befassen.
mam/LTO-Redaktion/dpa
Normenkontrollrat übergibt Jahresbericht: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23438 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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