Vom BGH zum BVerfG: Neue Rich­terin für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

31.08.2016

Die BGH-Richterin Yvonne Ott soll ans BVerfG aufrücken. Dort übernimmt sie den Platz von Reinhard Gaier, dessen Amtszeit Ende Oktober ausläuft.

Yvonne Ott, Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), soll nach Informationen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufrücken. Dort wird ein Platz im Ersten Senat frei, weil Ende Oktober die Amtszeit des bisherigen Richters Reinhard Gaier ausläuft.

Ott wird dem Vernehmen nach von der SPD favorisiert. Die Sozialdemokraten haben nach einer Absprache mit CDU, CSU und Grünen für diese Stelle das Vorschlagsrecht. Die vier Parteien hatten sich kürzlich darauf geeinigt, wer für die in den kommenden Jahren frei werdenden Plätze am Verfassungsgericht jeweils den Nachfolger benennen darf, als sie die Juraprofessorin Christine Langenfeld als Nachrückerin auf den Stuhl des ausscheidenden Verfassungsrichters Herbert Landau wählten.

Ott ist 53 Jahre alt und zweifache Mutter. Die promovierte Juristin begann ihre Laufbahn im hessischen Finanzministerium. 2004 wurde sie – nach einer zweieinhalbjährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht – Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt/Main. Seit 2010 sitzt die in Usingen im Hochtaunuskreis geborene Ott am BGH im Zweiten Strafsenat.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vom BGH zum BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20443 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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