Neues Melderecht tritt in Kraft: Stren­gere Mel­depf­licht und Aus­kunfts­re­geln

30.10.2015

Ab Sonntag gilt ein neues Bundesmeldegesetz. Mieter müssen nun innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung ihres Vermieters vorlegen, sonst droht ein Bußgeld. Vor einer Weitergabe ihrer Daten müssen sie zukünftig zustimmen.

Am 1. November, diesen Sonntag, tritt das bereits 2013 beschlossene neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle in Deutschland Lebenden.

Mit dem Gesetz gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Zu den Änderungen gehört unter anderem auch, dass Bürger ihren Einzug wieder vom Vermieter bestätigen lassen müssen - mit der sog. Einzugsbestätigung. 

Eine solche Regelung war 2002 abgeschafft worden. Danach kam es laut Bundesinnenministerium aber vermehrt zu "Scheinanmeldungen". Das heißt, Menschen hätten sich unter einer Anschrift gemeldet, ohne dort wirklich zu wohnen - mit dem Ziel, die Adressdaten für Straftaten zu nutzen, etwa bei Betrugsfällen rund um Kontoeröffnungen oder Internetkäufe. Das soll nun erschwert werden.

Ihren Wohnortwechsel müssen Mieter nun - wie bisher - innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Umzug  bei der zuständigen Meldebehörde angeben, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Zwar ändert sich diese Regelung nicht, doch in der Praxis bekommt sie aufgrund der Vermieter-Bescheinigung eine neue Bedeutung, sodass der Einzugstermin nicht mehr so leicht falsch angegeben werden kann wie bisher.

Einwilligung zur Datenweitergabe

Außerdem gelten strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister: Demnach dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Bisher galt hier eine Widerspruchslösung, nach der ein Bürger theoretisch der Weitergabe seiner Daten widersprechen konnte - dies nahm jedoch kaum einer in Anspruch.

Bürger können entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt das Okay der Betroffenen ein. Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig. Wer Melderegisterauskünfte beantragt, muss den Zweck der Anfrage angeben und darf die Daten nur dafür nutzen.

Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden mit dem neuen Gesetz vereinfacht. Das soll Bürokratiekosten sparen helfen.

Ein ursprünglicher Entwurf eines Meldegesetzes von 2012 war heftig kritisiert worden, da er während eines WM-Halbfinalspiels verabschiedet worden war und in der ursprünglichen Fassung keine Einwilligungspflicht für die Datenweitergabe enthielt. Daraufhin wurde er noch einmal geändert. Bundestag und Bundesrat hatten der Einführung schließlich 2013 zugestimmt. Da für die Umstellung auch umfangreiche technische Änderungen nötig waren, verging zwischen den Beschlüssen und dem Inkrafttreten jedoch einige Zeit.

ahe/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neues Melderecht tritt in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17391 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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