Das LG Trier hat entschieden, dass veganer "Pflanzenkäse" kein Käse ist und nicht als solcher beworben werden darf. Die Bezeichnung "Käse" sei tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten.
Das Landgericht (LG) Trier hat einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, einige seiner Produkte unter der Bezeichnung "Käse" beziehungsweise "Cheese" zu vermarkten (Urt. v. 24.03.2016, Az. 7 HK O 58/16*).
Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Der Internetauftritt des Veggie-Unternehmens, in der die Produkte beworben werden, stelle sich deshalb als wettbewerbswidrig dar.
Der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, beseitige die Wettbewerbswidrigkeit nicht. Auch komme es nicht darauf an, ob die Gefahr bestehe, dass Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht würden, entschieden die Richter.
acr/LTO-Redaktion
* Anm d. Red.: Das Aktenzeichen wurde nachträglich korrigiert. Geändert am 28.12.2016, 12:10.
LG Trier zu veganem "Käse": . In: Legal Tribune Online, 05.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18973 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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