Im Streit um Zahlungen für die Nutzung regionaler Strecken hat Brandenburg eine Millionenklage gegen die Deutsche Bahn verloren. Die Ansprüche seien verjährt, entschied das LG Frankfurt/Main in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.
Die Bahn hatte 2003 sogenannte Regionalfaktoren für die Nutzung von Strecken in der Region eingeführt. Für weniger befahrene Strecken mussten Anbieter ein höheres Entgelt zahlen als für die Nutzung der Infrastruktur in Ballungsräumen. Da diese Trassen oft von privaten Anbietern genutzt werden, sah die Aufsichtsbehörde Wettbewerbsnachteile und erklärte die Regionalfaktoren im März 2010 für unzulässig. Inzwischen wurden sie wieder abgeschafft.
Für den Zeitraum von 2004 bis 2006 hatte Brandenburg von der Bahn insgesamt rund 11,9 Millionen Euro zurück verlangt. Vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main trat das Land dabei stellvertretend für verschiedene private Unternehmen auf.
Wie nun bekannt wurde, entschied das Frankfurter Gericht bereits im Dezember vergangenen Jahres, dass die Rückforderungsansprüche zwischenzeitlich verjährt seien. Das Land hätte die Ansprüche früher geltend machen müssen - zur Not auch ohne konkrete Summen zu nennen, begründete das Gericht sein Urteil (Urt. v. 10.12.2014, Az. 3-08 O 50/14).
Das Infrastrukturministerium kommentierte die Entscheidung zunächst nicht. Die Urteilsbegründung müsse zunächst sorgfältig geprüft werden, sagte ein Sprecher. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind aus mehreren Ländern vergleichbare Klagen anhängig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LG Frankfurt zu Regionalfaktoren: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14557 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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