Thomas Middelhoff: LG Essen soll U-Haft erneut prüfen

08.04.2015

Nach fast fünf Monaten in Untersuchungshaft unternimmt der frühere Topmanager Thomas Middelhoff einen weiteren Versuch, aus dem Gefängnis freizukommen. Beim Landgericht Essen ist ein neuer Antrag der Middelhoff-Verteidiger auf Haftprüfung eingegangen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte.

Thomas Middelhoff startet einen neuen Versuch, aus der Untersuchungshaft befreit zu werden. Seine Rechtsanwälte haben einen neuen Antrag auf Haftprüfung beim zuständigen Landgericht (LG) Essen gestellt, bestätigte das Gericht am Mittwoch. Es werde nun prüfen, ob der Haftbefehl außer Vollzug zu setzen sei, so ein Sprecher.

Aus Sicht der Verteidigung ist der 61-jährige Manager haftunfähig. Eine bereits vor Monaten festgestellte Autoimmunkrankheit habe sich unter den Bedingungen der Haft weiter verschlechtert. "Irgendwann muss dem Martyrium ein Ende gesetzt werden", sagte einer seiner Anwälte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Middelhoff wurde nach Angaben der Anwälte bereits am Dienstag zur Behandlung ins Universitätsklinikum Essen verlegt.

Middelhoffs Verteidiger hatten ihr Vorgehen bereits am Dienstag angekündigt. Es ist bereits der fünfte Antrag auf Haftprüfung. Der ehemalige Topmanager sitzt inzwischen seit etwa fünf Monaten in Untersuchungshaft.

Das LG Essen hatte ihn im November vergangenen Jahres wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig, der frühere Arcandor-Chef will es in der Revision anfechten. Inhaftiert wurde Middelhoff dennoch. Das LG ging bislang stets von Fluchtgefahr aus. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, welches im Dezember über eine Haftbeschwerde entscheiden musste, kam zu keinem anderen Ergebnis. Demnach habe Middelhoff nach seiner Festnahme Kontakte außerhalb Europas und die Existenz eines zweiten Reisepasses mit gültigem Visum für die Volksrepublik China verschwiegen. Das stütze die Annahme von Fluchtgefahr. Ebenso die Tatsache, dass gegen Middelhoff weitere Ermittlungen laufen und wohl auch zivilrechtliche Forderungen auf ihn zukommen dürften, so das OLG damals.

Scharfe Kritik übten Middelhoffs Rechtsanwälte erneut an den Haftbedingungen ihres Mandanten und der aus ihrer Sicht zunächst unzulänglichen Behandlung seiner Erkrankung. Dass Middelhoff in den ersten Haftwochen mindestens alle 15 Minuten kontrolliert worden sei, bezeichneten sie als "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigten Schlafentzug". Der Verdacht liege nahe, dass dadurch sein Immunsystem geschwächt worden sei. Die Essener Vollzugsanstalt wollte nach eigenen Angaben durch die regelmäßigen Sichtkontrollen einen Suizid verhindern.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Thomas Middelhoff: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15181 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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