Straftat oder Unglücksfall vor dem LG Coburg: Ehemann: Bei Rattenjagd über Hund gestolpert, Frau erschossen

23.07.2013

Ein Mann hat vor dem LG Coburg gestanden, seine Ehefrau mit einer Schrotflinte erschossen zu haben. Es habe sich allerdings um einen tragischen Unfall und nicht um Absicht gehandelt, sagte der 55-Jährige beim Prozessauftakt am Montag. Er habe mit dem Gewehr Ratten jagen wollen und sei über seinen Hund gestolpert - dabei habe sich ein Schuss gelöst und seine Frau getroffen.

Nach dem tragischen Unglück habe er die Waffe gegen sich selbst gerichtet und sich verletzt, so der Angeklagte. An mehr könne er sich nicht erinnern: "Ich war wie von Sinnen."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor, ein mögliches Motiv zeichnete sich zunächst aber nicht ab. Nun muss das Landgericht (LG) Coburg entscheiden. Der Angeklagte räumte zwar ein, dass seine Frau Pläne hatte, einen Job in München anzunehmen und nur noch eine Fernbeziehung zu führen. Aber die Diskussionen um das Thema seien längst abgeklungen. Trotzdem hegte die Staatsanwaltschaft große Zweifel an der Version des Gastwirts: Sachverständige hätten einen anderen Tathergang rekonstruiert.

Urteil am 5. August erwartet

Das Gewehr hatte der Coburger für sein Hobby angeschafft - das Tontaubenschießen. Da er den Besitzschein zurückgeben musste, hatte er die Waffe seinem Patenkind geschenkt - sich dann aber für die Rattenjagd ausgeliehen, wie er erzählte.

Besonders interessierte sich die Strafkammer für das Verhältnis des Mannes zu seiner Exfrau. Mit ihr arbeitete er auch während der Ehe mit dem späteren Opfer noch eng in der Gastronomie zusammen. "Wir hatten ein vertrauensvolles Verhältnis", sagte der Angeklagte. Das habe für Klatsch in der Stadt gesorgt. "Viele Leute konnten nicht verstehen, dass man mit der Exfrau ein gutes Verhältnis haben kann." Aber Eifersucht sei zwischen ihm und seiner Frau trotzdem nie ein Thema gewesen, versicherte der gelernte Kfz-Mechaniker. Ein Urteil wird am 5. August erwartet.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Straftat oder Unglücksfall vor dem LG Coburg: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9195 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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