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LG München II zum Dachauer Todesschützen: Lebenslange Haft für Mord an Staatsanwalt

LG München II zum Dachauer Todesschützen: Lebenslange Haft für Mord an Staatsanwalt

29.11.2012

Die Tat sorgte im Januar bundesweit für Entsetzen: Für den Mord an einem Staatsanwalt ist der Todesschütze aus dem Dachauer Amtsgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das LG München II sprach den 55-Jährigen am Donnerstag auch wegen dreifachen Mordversuchs schuldig und sah zudem
eine besondere Schwere der Schuld.

"Es war ein sinnloser Tod, den der junge Staatsanwalt sterben musste", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht (LG) München II Martin Rieder. Das Motiv sei letztlich Hass auf die Justiz gewesen. Der "rechthaberische und querulatorische" Angeklagte habe Rache für vermeintliches Justizunrecht nehmen wollen.

Der Angeklagte, dem wegen seiner Erkrankung an Diabetes während der Untersuchungshaft beide Beine amputiert worden waren, verfolgte das Urteil von einem Krankenbett neben der Richterbank aus. Er hörte ohne Regung zu, fast apathisch. Immer wieder schloss er die Augen.

Staatsanwalt war ein Zufallsopfer

Der insolvente Transportunternehmer hatte am 11. Januar den 31 Jahre alten Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen und mehrere Schüsse auf die Richterbank abgefeuert - während das Urteil gegen ihn verlesen wurde. Er sollte wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge eine Bewährungsstrafe bekommen und etwa 1.000 Euro zahlen. Laut Urteil gab er insgesamt sechs Schüsse "in Tötungsabsicht auf den Staatsanwalt, den Richter, den Protokollführer und seine Verteidigerin ab", um sich "aus reiner Uneinsichtigkeit und Rechthaberei wegen ihm angeblich zugefügter Ungerechtigkeiten zu rächen".

Der Staatsanwalt sei ein Zufallsopfer gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe ihn heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet, obwohl er ihn nicht einmal kannte - der 31-Jährige war für einen Kollegen eingesprungen. Der Angeklagte habe sich stets als Opfer dargestellt, sei aber in Wirklichkeit nicht ungerecht behandelt worden. Er habe bewusst den Entschluss gefasst, den Staatsanwalt und den Richter zu töten. Sein Geständnis sei ohne Reue und ohne Einsicht gewesen.

Persönlichkeitsstörung, aber dennoch volle Schuldfähigkeit

Der Mann hatte vor Gericht zugegeben, dass er auch den Richter töten wollte, der sich zusammen mit dem Protokollführer und der damaligen Anwältin des Mannes hinter die Richterbank geworfen hatte. Darin sah das Gericht Mordversuche. Es bescheinigte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung, aber dennoch volle Schuldfähigkeit.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 55-Jährige habe die Tat zwar eingeräumt, allerdings ohne jede Reue, hatte schon die Staatsanwältin Nicole Selzam in ihrem Plädoyer vergangene Woche gesagt.

Der Pflichtverteidiger hatte ebenfalls auf lebenslange Haft plädiert, aber keine besondere Schwere der Schuld gesehen. Auch der Wahlverteidiger hatte sich weitgehend angeschlossen, aber nur für den Fall, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München II zum Dachauer Todesschützen: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7676 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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