Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen dürfen ihr Tier auf Waldwegen ohne Leine laufen lassen. Städte und Gemeinden können ihnen dort keinen Leinenzwang auferlegen, entschieden die Münsteraner Richter.
Nach einem Bericht der "Rheinischen Post", der inzwischen von einem Gerichtssprecher bestätigt wurde, müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen. Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes - etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten (Beschl. v. 20.07.2012, Az. 5 A 2601/10).
Eine Hundebesitzerin war gegen die Stadt Hilden vor Gericht gezogen und hatte in zweiter Instanz gewonnen. Die Stadt sei für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Landesforstgesetz sehe nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor. Wenn die Vierbeiner auf Wegen laufen, dürfen sie allerdings die Waldtiere und Erholungssuchenden nicht stören.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OVG NRW zum Leinenzwang: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6711 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag