Wettermoderator will Geld zurück: Kachelmann und sein Ex-Verteidiger streiten um Honorar

03.10.2012

Der vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Wettermoderator Jörg Kachelmann und sein früherer Strafverteidiger Reinhard Birkenstock streiten um das Honorar. Kachelmann hatte Birkenstock mitten im Prozess überraschend im November 2010 entlassen. Nun fordert der Moderator rund 37.500 Euro Honorar zurück, das Birkenstock über die vereinbarten 250.000 Euro hinaus zu viel erhalten habe, berichteten Bild und Express am Dienstag.

Birkenstock hingegen berechnet insgesamt 441.000 Euro für seine Dienste und verlangt Nachzahlungen. Dessen Anwalt Manfred Hüttemann bestätigte auf Nachfrage die Zeitungsberichte. Kachelmanns Anwalt äußerte sich dagegen unter Hinweis auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht.

Hüttemann sagte, die 441.000 Euro seien bei solchen Großverfahren eine Summe in der üblichen Größenordnung. Kachelmann war im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Ex-Freundin freigesprochen worden. Hüttemann zufolge war der Kachelmann-Fall damals Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Birkenstocks. Zu den Abrechnungen könne er im laufenden Verfahren keine Details nennen. Das geforderte Honorar stehe seinem Mandanten zu.

Das Landgericht (LG) Köln hatte beide Seiten am Montag in einer mündlichen Verhandlung aufgefordert, sich gütlich zu einigen, wie Gerichtssprecher Dirk Eßer sagte. Bis Anfang November sollen die Parteien dem Gericht mitteilen, ob sie einen Vergleich hinbekommen, sagte Eßer. Sonst werde das LG am 27. November entscheiden, wie es weitergehe. Beide Seiten hätten signalisiert, sie wollten über eine außergerichtliche Einigung "nachdenken." Birkenstock sei bereit, einen Vergleich zu schließen, sagte Hüttemann.

Kachelmann hatte im Vergewaltigungsprozesses seine Verteidiger gewechselt, die Gründe dafür waren nicht öffentlich geworden. Ab Dezember 2010 hatte ihn der Hamburger Anwalt Johann Schwenn vor Gericht vertreten.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wettermoderator will Geld zurück: . In: Legal Tribune Online, 03.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7227 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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