Nachdem der EGMR am Donnerstag die Strafbarkeit von sexuellen Beziehungen unter Geschwistern als rechtmäßig erklärt hatte, sprach sich die Ministerin nun für mehr Hilfe zur Vorbeugung von Inzestfällen aus.
Auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Strafbarkeit von sexuellen Beziehungen bestätigt habe, solle über ergänzende familiengerichtliche Lösungen nachgedacht werden. Dies teilte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach der Entscheidung der Straßburger Richter mit.
Zudem forderte sie präventive Maßnahmen. Den Beteiligten sei mehr geholfen, wenn inzestuösen Geschwistern noch als Kind eine therapeutische Begleitung angeboten werde. Strafrechtliche Sanktionen seien nicht immer ausreichend. Das Strafrecht könne den Inzest frühestens dann verhindern, wenn die Kinder strafmündig seien, so die Ministerin. Der Schaden, den das Strafrecht verhindern will, sei dann jedoch oft schon eingetreten.
dpa/una/LTO-Redaktion
Bundesjustizministerin zu Inzestfällen: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5984 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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