Beinahe wäre Gustl Mollath bereits im Juni aus der Psychiatrie entlassen worden. Der per Fax versendete Gerichtsbeschluss entpuppte sich jedoch rasch als dreiste Fälschung. Nun wurde der Absender des Schreibens bekannt: Das Fax stammt aus der Kanzlei eines Wiesbadener Anwalts. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bestätigte gegenüber LTO, dass das Fax mit dem gefälschten Gerichtsbeschluss des Landgerichts Regensburg vom Anschluss einer Wiesbadener Anwaltskanzlei aus versendet worden ist. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung "gegen Unbekannt" eingeleitet worden. In diesem Zusammenhang seien auch Räumlichkeiten der Kanzlei durchsucht worden. Der Rechtsanwalt werde in dem Verfahren als Zeuge geführt.
Nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers bestreitet der Anwalt, Urheber und Versender der Fälschung zu sein. Ein Mandant, der dem Justizopfer Mollath habe helfen wollen, habe darum gebeten, spätabends aus der Kanzlei Leserbriefe zu dem Fall faxen zu dürfen. Dem Anwalt sei erst später klargeworden, dass die Fälschung über sein Gerät gelaufen sei.
mbr/LTO-Redaktion
Gefälschter Gerichtsbeschluss im Fall Gustl Mollath: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9389 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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