Nach einem Drittliga-Fußballspiel hat ein betrunkener Fan eine Polizistin in Regensburg als "Pumuckl" bezeichnet. Wegen Beleidigung ist der Mann am Dienstag vom AG Regensburg zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem darf er laut einem Gerichtssprecher in den kommenden sieben Monaten kein Fußballspiel der Ersten oder Zweiten Bundesliga besuchen.
Nach einem Streit unter Fußballfans in einem Biergarten in Regensburg hatte die Polizei im Mai mehrere Platzverweise ausgesprochen. Zu der Polizistin hatte der 27-jährige Mann, der zuvor die Partie des späteren Zweitliga-Aufsteigers Jahn Regensburg gegen Jena besucht hatte, dabei gesagt: "Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?" Der Angeklagte räumte den Vorfall im Verfahren ein und bedauert die Beleidigung: "Es ist mir so rausgerutscht."
Der Fußballfan hatte zuvor bereits zwei Strafbefehle wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizisten erhalten. Der Staatsanwalt hatte neben der Bewährungsstrafe ein zweijähriges Fußballverbot gefordert. Das Amtsgericht (AG) Regensburg folgte diesem Antrag nicht. Das Gericht wies den Angeklagten außerdem an, anschließend ein weiteres Jahr nicht alkoholisiert bei Fußballspielen zu erscheinen. Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa/plö/LTO-Redaktion
AG Regensburg verurteilt Fußballfan zu Bewährungsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7423 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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