Auf den Löschungsantrag der Kölner Medienrechtskanzlei LHR verzichtet die FIFA auf sämtliche Dienstleistungen der Marke "Fan Fest". Public Viewings können nun also unter diesem Namen stattfinden, ohne dass der Weltfußballverband Markenrechte geltend machen könnte.
Die Verzichtserklärung der FIFA enthält keine Begründung. Die Kölner Kanzlei Lampmann Haberkamm & Rosenbaum hatte den Löschungsantrag gegen die Marke "Fan Fest" der FIFA mit der Begründung gestellt, dass der Begriff für viele Dienstleistungen rein beschreibend sei. Er beschreibe nur, was es sei, nämlich ein Fest für Fans: Die Bezeichnung werde verwendet für die Organisation von öffentlichen oder privaten Treffen, auf denen Menschen sich Live-Sendungen von Sportveranstaltungen, von Festlichkeiten für Unterhaltungszwecke oder von visueller Unterhaltung ansehen. Dieser Auffassung schloss die FIFA sich offenbar an.
Für Rechtsanwalt Thomas Herro von LHR war der erfolgreiche Löschungsantrag vor allem ein Dienst an den Fans : "Wir haben sicherlich mit etwas mehr Gegenwind von der FIFA gerechnet, wenngleich wir jederzeit davon überzeugt waren, dass die Marke in der bisherigen Form nicht Bestand haben wird. Letztlich hat die FIFA durch den Verzicht dem europäischen Markenamt die einzig richtige Entscheidung abgenommen. Es ist sehr erfreulich, dass ab sofort jedermann wieder bedenkenlos Fan Feste veranstalten und feiern darf. Wir freuen uns schon auf die nächste Fußball Weltmeisterschaft 2018."
age/LTO-Redaktion
FIFA verzichtet auf Marke: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14606 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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