Hamburger Datenschutzbeauftragter verbietet Weitergabe: Keine Whatsapp-Daten an Face­book

27.09.2016

Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz verbietet Facebook, die Daten von deutschen Nutzern des Nachrichtendienstes WhatsApp zu erheben. Es ist nicht sein erster Vorstoß gegen einen Internetgiganten.

Ein Beauftragter für Datenschutz existiert in jedem Bundesland, doch kaum einer hat bislang so sehr für Aufsehen gesorgt wie Johannes Caspar. Er ist für die Datensicherheit in Hamburg zuständig und damit auch am deutschen Firmensitz von Facebook, von wo aus der Konzern das deutschsprachige Werbegeschäft betreibt. 

Nun hat Caspar eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook untersagt, die Daten von deutschen Nutzern des Instant-Messaging-Dienstes WhatsApp zu erheben, wie es am Dienstag in einer Pressemitteilung hieß. Zudem seien bereits übermittelte Daten wieder zu löschen. Die Anordnung ist sofort vollziehbar, bei Zuwiderhandeln können Bußgelder verhängt werden.

Facebook hatte WhatsApp vor zwei Jahren für 19 Milliarden Dollar gekauft. Im August erklärten die Macher des Messengers, künftig Telefonnummern und andere Daten an Facebook weiterzugeben. Dies soll dem Netzwerk beispielsweise präzisere Freundesvorschläge für seine Nutzer ermöglichen.

Streit um Anwendbarkeit von deutschem Recht

Damit habe Facebook sich nicht an seine Zusicherung gehalten, dass Daten von Nutzern nicht zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht würden. Dass dies nun doch geschehe, sei "nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar".

Für die Weitergabe der Daten existiere nach deutschem Recht weder eine Rechtsgrundlage noch sei von den Nutzern eine wirksame Einwilligung eingeholt worden. Dabei beruft Hamburgs oberste Datenschützer sich unter anderem auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Juli diesen Jahres. Die Richter in Luxemburg stellten klar, dass nationales Datenschutzrecht auf Geschäftspraktiken internationaler Konzerne Anwendung findet, wenn diese eine Niederlassung im betreffenden Staat unterhalten (Urt. v. 28.07.2016, Az. C-191/15).

Facebook entgegnete noch am Dienstag, man halte sich an das EU-Datenschutzrecht. Deutsches Recht hingegen erachtet der Konzern, der sein europäisches Geschäft zum Großteil von Irland aus betreibt, für nicht anwendbar.

Johannes Caspar hat sich bereits in der Vergangenheit damit hervorgetan, ohne Scheu gegen die Praktiken großer Internetkonzerne vorzugehen. So zwang er bereits das Unternehmen Google zu Zugeständnissen hinsichtlich der Fertigung von Aufnahmen aus Hamburg für seinen Dienst Google Street View und rang auch Facebook schon ein Entgegenkommen ab. Zudem drängte er immer wieder, unter anderem in der LTO,  öffentlich darauf, Unternehmen wie Google in Bezug auf Datenschutz stärker zu verpflichten und zu kontrollieren.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Hamburger Datenschutzbeauftragter verbietet Weitergabe: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20695 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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